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Der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschloss gestern einstimmig auf GRÜNEN Antrag, dass künftig an Straßen, an denen die Pflicht zur Benutzung des Radwegs aufgehoben wurde, temporär durch Hinweisschilder darauf hingewiesen wird. Üblich ist dies bislang zum Beispiel bei der Änderung von Vorfahrtsregelungen. Als Vorbild könnte ein Schild der Stadt Oldenburg dienen, das seit dem Sommer verwendet wird (s. Anlage).
Ziel der neuen Beschilderung ist, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer über die neue Situation zu informieren und so für mehr Verständnis und Sicherheit zu sorgen.
Thorsten Schmidt, GRÜNER Sprecher für Verkehrspolitik, erläutert: „Bisher ist leider dies Alltag für viele Radfahrerinnen und Radfahrer, die neu freigegebene Straßen nutzen: Drängeleien, massive Gefährdungen, Beschimpfungen. Ein Teil des Fehlverhaltens derjenigen, die mit dem Pkw fahren, geht sicher auf Unkenntnis zurück. Auch viele Radlerinnen und Radler wissen nicht, dass sie an vielen Straßen die Fahrbahn nutzen dürfen.
Wir freuen uns, dass die Hamburger Verkehrsdirektion nun ihre bisherige Zurückhaltung gegenüber einer vorübergehenden, aufklärenden Beschilderung aufgegeben hat und diese nun positiv sieht. Mehr Sicherheit werden alle gewinnen – egal, ob sie mit dem Rad oder dem Pkw unterwegs sind.“
Dem Beschluss vorangegangen war eine Vorstellung der Sachlage durch eine Vertreterin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und einen Vertreter der Verkehrsdirektion (VD) bei der Innenbehörde des Landes Hamburg. Bislang hatte die VD eine temporäre Beschilderung abgelehnt und verwies darauf, dass die Regelungen zum Rad fahren auf der Straße allgemein bekannt seien und sie eine „Verkehrserziehung per Straßenschild“ nicht für sinnvoll erachte. In der Sitzung zeigte sich der VD-Vertreter dann aber offen gegenüber Möglichkeiten wie dem Aufstellen temporärer Hinweisschilder oder dem Aufhängen von Informationsbannern ähnlich denen, die zu Schulbeginn verwendet werden.
Hintergrund
Das Rad Fahren auf der Straße ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Regelfall. In den letzten Jahren – und nach entsprechenden Gerichtsurteilen – wird nach und nach die Benutzungspflicht von nicht benutzbaren, zu kleinen und unnötigen Radwegen aufgehoben, so dass die Radfahrer_innen an diesen Stellen auch die Straße benutzen dürfen. Leider zeigt die Erfahrung, dass viele motorisierte Verkehrsteilnehmer_innen mit dieser Wahlfreiheit nicht richtig umgehen können. Es wird gehupt, knapp an der Kollision vorbei überholt oder beleidigt. Das gilt insbesondere in der Anfangsphase nach der Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht, wenn sich vermehrt Radfahrende auf die Straße trauen. Besonders gefährlich wird es an viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen. Auch Rad Fahrende wissen oft nicht, dass sie die Straße nutzen dürfen – auch wenn noch ein baulicher Radweg vorhanden ist.
Für das beschriebene Phänomen haben die Städte München und Köln eine Möglichkeit gefunden, Gefährdungen abzubauen und Verständnis für die neu geordnete Verkehrssituation zu wecken: Dort werden für jeweils drei Monate Hinweisschilder für Pkw- und Fahrradnutzer_innen aufgestellt, die verdeutlichen, dass ab sofort vermehrt mit Fahrrädern auf der Straße zu rechnen ist.
Fotos: Beispielbild: Hinweisschild aus Oldenburg (Quelle: Stadt Oldenburg)
Bild des Bezirksabgeordneten Thorsten Schmidt (GRÜNE Fraktion Nord)
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