Langenhorner Chaussee Verkehrsbehörde geht auf Bezirk zu – Rückbau und Radfahrstreifen werden geprüft

Seit Jahren gibt es im Bezirk Hamburg-Nord Bemühungen, die „unecht“ vierspurige Langenhorner Chaussee zu einer „echten“ zweispurigen Straße zurückzubauen und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn anzubringen. Damit soll auf einer der unfallträchtigsten Straßen Hamburgs mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer hergestellt werden, insbesondere auch für alle, die mit dem Rad oder zu Fuß dort unterwegs sind.

In einer Stellungnahme zu einem von SPD und GRÜNEN initiierten Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat nun die Verkehrsbehörde - um „den Belangen des Radverkehrs gleichberechtigt mit anderen Verkehrsarten gerecht zu werden“ - erstmals versprochen zu prüfen, „ob entlang der gesamten Strecke oder zumindest auf Teilstrecken Radfahrstreifen auf die Fahrbahn angeordnet werden können.“ Die rot-grüne Bezirkskoalition wertet dies als Erfolg ihrer Politik.

Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GRÜNEN Bezirksfraktion Hamburg-Nord: „Wir setzen uns seit Jahren für eine Überplanung der Langenhorner Chaussee ein. Die Radwege sind in einem desolaten Zustand und nicht benutzungsfähig. Die unechte Vierspurigkeit der Langenhorner Chausse führt zu einem hohen Unfallaufkommen. Über Jahre wurde das Problem ignoriert. Jetzt besteht endlich die Möglichkeit, auf Basis einer verkehrstechnischen Simulation diesen Zustand zu verändern. Uns ist dabei wichtig, dass die Belange des Rad- und Fußverkehrs dabei angemessen berücksichtigt werden.“

Thomas Domres, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord: „Die Argumente aus dem Bezirk wurden gehört. Wir sind auf die Ergebnisse der verkehrstechnischen Simulation gespannt und freuen uns, wenn diese dann in den bezirklichen Gremien vorgestellt werden. Mit der Antwort auf unseren Beschluss eröffnet die Verkehrsbehörde erstmals eine zeitliche Perspektive für eine Umgestaltung der Langenhorner Chaussee, die den Belangen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gerecht wird. Schon 2017/18 könnte diese der Senatsantwort zufolge stattfinden.“

 

Hintergrund

Die Langenhorner Chausse gehört auf Grund ihrer „unechten Zweispurigkeit“ zu den unfallträchtigsten Straßen Hamburgs. Die Verkehrssicherheit auf dieser Straße sowie der schlechte Zustand der Radwege sind schon lange Gegenstand öffentlicher Berichterstattung. Vor dem Verwaltungsgericht ist inzwischen eine Klage anhängig, die zum Ziel hat, die Benutzungspflicht der Radwege auf der Langenhorner Chaussee aufzuheben. Die rot-grüne Bezirkskoalition fordert in ihrem Koalitionsvertrag den Rückbau der Langenhorner Chaussee, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu verbessern und insbesondere auch eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Rad- und Fußverkehr.

Bereits fertiggestellte Pläne des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sehen vor, in der Langenhorner Chausse zunächst nur die maroden Nebenflächen (Geh- und Radwege) zwischen Erdkampsweg und U-Bahn Ochsenzoll zu erneuern. Dabei soll aus den getrennten Geh- und Radwegen ein gemeinsam zu nutzender Weg werden. Dies lehnen neben dem Bezirk auch der Bezirks-Seniorenbeirat, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Verband Fuß e.V. strikt ab.

SPD und GRÜNE im Bezirk forderten stattdessen, dass im nördlichen Bereich der Langenhorner Chausse vom Krohnstieg bis zur Landesgrenze die „unecht zweispurige“ Straße auf nur eine Spur je Fahrtrichtung mit beidseitig separaten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zurückgebaut wird. In den anderen Abschnitten soll geprüft werden, ob anstelle der vier „unechten“ Kfz-Spuren zukünftig drei „echte“ Kfz-Spuren eingerichtet werden können.

In ihrer Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat die Verkehrsbehörde nun erstmals zugestanden, dass mithilfe einer verkehrstechnischen Simulation ermittelt werden soll, wie bei der Überplanung der Langenhorner Chausee „den Belangen des Radverkehrs gleichberechtigt mit anderen Verkehrsarten gerecht“ werden kann. Dabei soll geprüft werden, „ob entlang der gesamten Strecke oder zumindest auf Teilstrecken Radfahrstreifen auf die Fahrbahn angeordnet werden können.“

Die Verkehrsbehörde macht in den weiteren Ausführungen auch deutlich, dass sie mit einer Bauausführung in den Jahren 2017/18 rechnet und im Haushalt ggf. die hierfür notwendigen Vorkehrungen treffen will.

 


Pressemitteilung als pdf

Antwort des Senats auf den rot-grünen Antrag

Foto des GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Michael Werner-Boelz an der Langenhorner Chaussee (Reiffert/GRÜNE Fraktion Nord)

Foto: Unbenutzbarer Radweg an der Langenhorner Chaussee (GRÜNE Fraktion Nord)





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