Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen [BezVWG]
Die Grundalge für die Bezirkswahlen bildet das Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen [BezVWG].
Aufgeteilt ist das Gesetz wie folgt:
Abschnitt 1
Wahltag und Wahlsystem
§ 1 Amtsperiode und Wahltag
§ 2 Zusammensetzung der Bezirksversammlung und Wahlsystem
§ 3 Stimmen
§ 4 Sitzvergabe nach Wahlkreislisten
§ 5 Sitzvergabe nach Bezirkslisten
Abschnitt 2
Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 6 Wahlrecht
§ 7 Ausschluss vom Wahlrecht
§ 8 Ausübung des Wahlrechts
§ 9 Briefwahl§ 10 Wählbarkeit
§ 11 Verlust der Mitgliedschaft in der Bezirksversammlung
§ 12 Folgen eines Parteiverbots
Abschnitt 3
Vorbereitung für die Wahl
§ 13 Wahlkreise und Wahlkreiskommission
§ 14 Wahlbezirke
§ 15 Wahlorgane
§ 16 Wahlberechtigtenverzeichnisse
§ 17 Wahlschein
§ 18 Wahlvorschlagsrecht
§ 19 Wahlvorschläge
§ 20 Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern
§ 21 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
§ 22 Prüfung der Wahlvorschläge
§ 23 Zulassung der Wahlvorschläge
§ 24 Stimmzettel
Abschnitt 4
Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§ 25 Wahlhandlung
§ 26 Stimmabgabe
§ 27 Ordnungsrecht der Wahlbezirksleitung
§ 28 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 29 Feststellung des Wahlergebnisses im Bezirk
§ 30 Bekanntgabe der gewählten Personen
§ 31 Erwerb der Mitgliedschaft in der Bezirksversammlung
§ 32 Unvereinbarkeit von Mandats- und Amtswahrnehmung
Abschnitt 5
Nachwahlen
§ 33 Nachwahl infolge höherer Gewalt
§34 Durchführung der Nachwahl
§ 35 Anwendbarkeit sonstiger Bestimmungen
Abschnitt 6
Ersatz ausscheidender Mitglieder einer Bezirksversammlung
§ 36 Mandatsnachfolge
Abschnitt 7
Wiederholungswahl
§ 37 Wiederholungswahl einer für ungültig erklärten Wahl
Abschnitt 8
Pflicht zur ehrenamtlichen Mitwirkung
§ 38 Ehrenämter
§ 39 Ablehnung des Ehrenamtes
Abschnitt 9
Schlussbestimmungen
§ 40 Ordnungswidrigkeiten
§ 41 Wahlstatistik
§ 42 Rechtsbehelfe
§ 43 Fristen und Termine
§ 44 Verweise
§ 45 Wahlordnung
Die Gesamtausgabe des Gesetzes finden sie hier.