Ehemalige Park+Ride-Fläche Kiwittsmoor: GRÜNE wollen Zukunftsplan für die Nachnutzung

GRÜNE und SPD beschlossen in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung in dieser Legislatur, dass nun für die Nachnutzung der ehemaligen Park+Ride-Fläche Kiwittsmoor ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt werden soll. Anschließend soll ein Bebauungsplanverfahren gestartet werden, in dem insbesondere eine Erweiterung des angrenzenden Parks sowie Wohnen und Gewerbe geprüft werden sollen.

Timo B. Kranz, GRÜNES Mitglied im für Langenhorn zuständigen Regionalausschuss, erläutert: „Nachdem die Fläche gut 600 Menschen drei Jahre lang als Unterkunft gedient hat, wollen wir nun die Zukunft des Areals planen. Wir alle wissen, dass Hamburg dringend Wohnraum braucht – und dass der zur Verfügung stehende Platz knapp ist. Aus meiner Sicht wäre es daher nicht sinnvoll, wenn nur hundert Meter von einer U-Bahn-Station entfernt wieder nur Autos parken würden. Die Fläche liegt inmitten eines Wohngebiets, in dem überall Tempo 30 gilt. Hier hunderte Autos täglich nur zum Parken durchzuschleusen, verbessert nicht gerade die Lebensqualität und Sicherheit.

Dazu kommt: Ein Parkplatz schafft keine Heimat, er bietet keine Arbeits- und Einkaufsgelegenheiten – und spazieren gehen kann man dort auch nicht. Wir wollen deshalb, dass in einem Wettbewerb geprüft wird, wie Wohnen, Gewerbe und neue Freiräume an dieser optimal erschlossenen Stelle gut kombiniert werden können. In einem anschließenden Bebauungsplanverfahren wollen wir dann die rechtlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Nutzung der Fläche schaffen.“

 

Hintergrund

Drei Jahre lang lebten bis zu 600 Menschen in Wohncontainern auf dem ehemaligen Park+Ride-Platz Kiwittsmoor in Langenhorn. Nach der Schließung der Unterkunft Ende 2018 laufen derzeit die Abbauarbeiten. Geplant war bislang eine Wiederinbetriebnahme als Parkplatz Ende 2019.

Pressemitteilung als pdf

Beschlossener Antrag

Foto: Timo B. Kranz vor dem Areal am Bahnhof Kiwittsmoor (Foto. H. Kranz)

Fotos sind bei Nennung der Urheberin kostenfrei verwendbar.

 



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