GAL Anfrage: Ableitungen von Gasthermen in Innenhöfe

  An: Kerngebietsausschuss Anfrage
Ableitungen von Gasthermen in Innenhöfe Viele Altbauwohnungen im Kerngebiet werden und wurden mit Gasthermen ausgestattet um veraltete, weniger effiziente Heizsysteme zu ersetzen. In vielen Fällen sind in den Altbauten keine funktionstüchtigen Kamine vorhanden, so dass die Abgase der Thermen durch Abzüge in der Wohnungswand ähnlich wie bei einem Dunstabzug im Küchenbereich direkt nach außen geleitet werden. Dies ist auch Praxis, wenn die Wohnungen an einem Innenhof gelegen sind. Es gibt nicht wenige Innenhöfe im Kerngebiet, in die 10 und mehr Gasthermen ihre Abgase einleiten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter: <typolist type="1"> Welche Inhalts- bzw. Schadstoffe werden durch Gasthermen emittiert?
Gibt es Grenzwerte für die Schadstoffbelastung aus Einleitung von Abgasen in Innenhöfe wie oben beschrieben? Wenn ja, welche und wer überwacht wie oft deren Einhaltung?Wird die Einhaltung dieser Grenzwerte im Einzelfall überprüft oder wird die Schadstoffbelastung anhand der Dimensionen des Innenhofes und der Anzahl der Gasthermen (oder anderer relevanter Kenngrößen) abgeschätzt?Wenn eine Abschätzung stattfinden sollte, was ist die wissenschaftliche Grundlage dieser Abschätzung?
Welche Bedingungen müssen aufgrund welcher juristischen Grundlage  erfüllt sein, bevor eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt wird?
Wer erteilt die Ausnahmegenehmigung?
Die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für die o.g. Praxis werden nach Wahrnehmung der Fragesteller sehr großzügig erteilt. Trifft diese Wahrnehmung zu?
</typolist> Ulrike Sparr, Dr. Oliver Zeitz

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