GAL-Antrag: Hofwegfest; hier: Verfahrensreglung zur Vergabe des Hofwegfestes ab 2007

  An den Ortsausschuss Barmbek Uhlenhorst Antrag
Betr: Hofwegfest
Hier: Verfahrensreglung zur Vergabe des Hofwegfestes ab 2007 Nach der Debatte, die sowohl im Stadtteil als auch im Ortsausschuss Barmbek/Uhlenhorst mit großem Engagement geführt wurde, ist deutlich geworden, dass das bisherige Vergabeverfahren einer  Überarbeitung bedarf. Die Entscheidungsstrukturen sollen neu geordnet werden und durch eine stärkere Bürgerbeteiligung mehr Transparenz und Akzeptanz hergestellt werden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsausschuss beschließen: Zur Vergabe und Durchführung des Hofwegfestes wird ab 2007 das im Folgenden beschriebene Verfahren installiert: 1.   Das Verbraucherschutzamt schreibt die Ausrichtung des Hofwegfestes öffentlich aus.
  • Die von den Bewerbern eingereichten Konzepte werden einem Beirat zur Beratung vorgelegt.
  •  Der Beirat gibt eine Beschlussempfehlung an den Ortsausschuss Barmbek/Uhlenhorst ab. Hiernach entscheidet der Ortsausschuss Barmbek/Uhlenhorst Sitzung an welchen Ausrichter mit welchem Konzept die Ausrichtung des Hofwegfestes vergeben wird.
  • Nach Beschlussfassung übernimmt das Verbraucherschutzamt die Feinabstimmung zwischen Verwaltung und Ausrichter. 
  • In der ersten Sitzung nach der Sommerpause bewertet der Ortsausschuss die Umsetzung des von ihm beschlossenen Konzeptes zur Durchführung des Hofwegfestes.  

Der Beirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Fraktionen
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin des Verbraucherschutzamtes
  • je zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Geschäftsleute und der Anwohner
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin einer stadtteilkulturellen Einrichtung
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin des ansässigen Bürgervereins

Martin Bill
Dr. Eva Gümbel Der Antrag wurde auf die erste Sitzung nach dem Hofwegfest 2006 vertagt.

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