GAL-Antrag Umbau Bahnhof Barmbek / Sanierungsgebiet - hier: Straßenquerung Wiesendamm / Stadtplatz

an Ortsauschuss Barmbek-Uhlenhorst

 

ANTRAG
betr. Umbau Bahnhof Barmbek / Sanierungsgebiet
hier: Straßenquerung Wiesendamm / Stadtplatz

 

Sowohl dem Sanierungsbeirat als auch dem Ortsausschuss wurden die Planungen zum Umbau des Barmbeker Bahnhofes vorgestellt. Der Sanierungsbeirat diskutierte ferner über die Neugestaltung des Stadtplatzes und der Freiflächen des Museumsquartieres.

Dabei wurde in beiden Gremien deutlich, dass der Wiesendamm durch seine Straßenanlage eine Barriere darstellen kann, die es zu überwinden gilt, wenn man den Stadtplatz und das Museumsquartier zu Fuß erreichen will.

Die Art des Straßenbaus kann bei Beibehaltung ihrer originären Funktion dazu beitragen, diese Grenze zu überwinden.

 

Der Ortsausschuss möge daher zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:

 

1.

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Umbaus des Bahnhofes Barmbek und der Herstellung des neuen „Stadtplatzes“ die Straßenquerungen auf dem Niveau des Fußweges hergestellt werden (Aufpflasterung).

Die Breite der Aufpflasterung soll großzügig bemessen sein.

Die an dieser Stelle vorhandenen Lichtsignalanlagen (Ampeln) entfallen.

 

2.

Ferner soll geprüft werden, ob es rechtlich und technisch möglich ist, den Wiesedamm zwischen dem westlichen Bahnhofsausgang und der Kreuzung Fuhlsbüttler Straße, sowie den Einmündungsbereich der Poppenhusenstraße bis zur jetzigen Parkplatzeinfahrt, so aufzupflastern, dass alle Verkehrsteilnehmer niveaugleich sind und ein einheitliches Pflaster vorhanden ist. Ausgenommen davon sind die Bussteige, bei denen Kantsteine für den höhengleichen Einstieg in den Bus notwendig sind. Auch soll geprüft werden, welche Auswirkungen dieses auf Geschwindigkeit, Übersichtlichkeit, Unfallgefahren und städtebaulicher Wirkung der Straße, des Platzes und des öffentlichen Raum als Ganzes hat.

 

3.

Der Wiesendamm und die Poppenhusenstraße sind Bezirksstraßen. Die Fuhlsbüttler Straße ist eine Senatsstraße.

Falls Fachbehörden betroffen sind, gilt der Beschluss als Empfehlung gem. § 27 I 1 HmbBezVG.

 

 

Begründung:

Der neue Stadtplatz und das Museumsquartier sind durch den Bahnhof und die Bahngleise von dem Zentrum Barmbek-Nords abgeschnitten. Nach Aufgabe der Pläne eines zentralen Bahnhofsvorplatzes auf dem Gelände des ehemaligen ZOB wird im Sanierungsverfahren darauf hingewirkt, diese Abgrenzung zu überwinden. Dazu beitragen sollen u.a. die Öffnung des Bahnhofs und die Neuordnung des Busverkehrs.

Der Wiesendamm wirkt jedoch weiterhin als Grenze zwischen dem Bahnhof und dem Platz. Verlässt man den Bahnhof in Richtung Museum der Arbeit stellt die Fahrbahn ein zu überwindendes Hindernis da. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Wiesendamm beträgt 50 km/h.

 

Im Falle einer Aufpflasterung entfallen die Kantsteine. Aus Sicht der Autofahrer ergibt sich der Eindruck, auf die Ebene der Fußgänger „hinauf zu fahren“. Fehlende Fahrbahn und Kantsteine nehmen die vermeidliche Sicherheit des Raumes, der dem Kraftfahrzeug zugeteilt ist und in dem andere Verkehrsteilnehmer als störende Gäste empfunden werden. Aus diesem Grund reduziert sich die Geschwindigkeit und die gegenseitige Rücksichtnahme, die gem. § 1 StVO stets anzuwenden ist, erhöht sich.

Aus Sicht des Fußverkehrs stellt die Fahrbahn kein Hindernis mehr da, vielmehr zieht sich der öffentliche Raum direkt aus dem Bahnhof in den Stadtplatz. Gleichwohl diese Fläche von Fahrzeugen überfahren wird kann der Platz einfacher und sicherer erreicht werden. Die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes steigt.

Die Anregung der Aufpflasterung im Bahnhofsausgangsbereich entstammt der Diskussion in Ortsausschuss und Sanierungsbeirat. 

Die Fortführung dieses Gedankens auf den gesamten Raum zwischen den Bahnhofsausgängen und dem Platz ist die konsequente Fortführung dieses Gedankens, der  auch in der Verkehrsplanung moderner Städte und Stadtzentren zu finden ist und z.B. auch durch das Programm des „Shared Space“ von der EU gefördert wird. Diese Art der Verkehrplanung, die den Verkehrsteilnehmern das Recht einräumt, den Raum zu nutzen, aber gleichzeitig mehr Rücksichtnahme, Sicherheit und eine neue Qualität des Öffentlichen Raumes bieten kann, könnte auch an dieser Stelle die Lösung sein.

 

Dr. Eva Gümbel
Martin Bill


Nr. 1 und 3 wurden a, 19.03.07 einstimmtig, Nr. 2 mit den Stimmen von SPD und GAL gegen die Stimmen der CDU mehrheitlich beschlossen. Die BV hat diesen Beschluss am 22.03. mit gleichen Stimmen bestätigt.

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