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an Ortsauschuss Barmbek-Uhlenhorst
ANTRAG
betr.: Sanierungsgebiet Fuhlsbüttler Straße
hier: Straßenplanung und Radverkehr
Sowohl im Sanierungsbeirat als auch im Ortsausschuss wurden die ersten Planungen vorgestellt, Verkehre und Straßenquerschnitte im Rahmen des Sanierungsprozesses zu ändern.
In beiden Gremien wurde dabei auch die Anordnung der Radverkehrsanlagen thematisiert.
Dabei wurde deutlich, dass während der Sanierung auch die Belange des Radverkehrs berücksichtigt werden müssen.
Der Ortsausschuss möge daher zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:
1.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich dafür ein, dass die Umbaumaßnahmen der Straßen im Sanierungsgebiet derart gestaltet werden, dass der Radweg als Schutzstreifen oder als Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt wird, wenn der Verkehr im Separationsprinzip geführt wird. Bei geringem Verkehrsaufkommen soll der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Dabei sind die Auffahrt und die Abfahrt (Einfädeln und Ausfädeln) baulich und übersichtlich zu gestalten. Insbesondere Knotenpunkte sind anzupassen; dazu sind in der Regel Aufstellflächen und Schutzstreifen einzurichten.
2.
Der Vorsitzende setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Umgestaltung öffentlicher (Straßen-) Räume im Sanierungsgebiet ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden.
3.
Die im Sanierungsgebiet liegenden Straßen Wiesendamm, Hellbrookstraße sowie alle Tempo-30 Zonen sind Bezirksstraßen; die Fuhlsbüttler Straße, die Drosselstraße und die Hufnerstraße sind Senatsstraßen.
Falls Fachbehörden betroffen sind, gilt der Beschluss als Empfehlung gem. § 27 I 1 HmbBezVG.
Begründung:
Auf Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder im Mischverkehr sind Radfahrerinnen und Radfahrer in der Regel sicherer als auf baulichen Radwegen, die Niveaugleich des Fußweges sind. Dies liegt hauptsächlich daran, dass sie aus den Fahrzeugen heraus besser gesehen werden. Besonders im Einmündungsbereich werden so Gefahrenstellen beseitigt. Außerdem werden Konflikte zwischen dem Radverkehr und den Fußgängern, die besonders für gebrechliche Menschen ein großes Risiko darstellen, vermieden.
Im Rahmen des Umbaus der öffentlichen Räume im Sanierungsverfahren werden auch die Straßenführungen und Straßenquerschnitte geändert. Es ist daher zweckmäßig und finanziell vorteilhaft, den Radverkehr dabei zukunftsfähig anzupassen.
Ziel des Sanierungsverfahrens ist die Stärkung des Bezirkszentrums Fuhlsbüttler Straße. Gerade in Nahversorgungsgebieten kaufen vielen Bürgerinnen und Bürger zu Fuß oder mit dem Rad ein. Eine Optimierung des Verkehrsangebotes für den nichtmotorisierten Individualverkehr trägt somit zur Erreichung des Sanierungszieles bei.
Dr. Eva Gümbel
Martin Bill
Der Antrag wurde am 19.03. einstimmig beschlossen und am 22.03. von der BV bestätigt.
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