GAL-Antrag: Verkehrsituation KiTa Bachstraße - Kinder schützen!

Im vergangenen Jahr wurde den Fraktionen eine Eingabe an das Ortsamt zur Kenntnis gegeben. In der Eingabe bemängelten Eltern, deren Kinder die Kindertagesstätte in der Bachstraße besuchen, dass sowohl der Eingang der Kindertagesstätte als auch die umliegenden Fußwege durch falsch parkende Kfz blockiert werden. Sie baten die Verwaltung durch bauliche Maßnahmen Abhilfe zu schaffen, um Kindern und Eltern einen sicheren Weg zur KiTa zu gewähren.

 

Der Eingabe wurde nach Rücksprache mit den zu beteiligenden Behörden mit Verweis auf den so genannten „Poller-Erlass“ nicht entsprochen.

 

Eine der Petenten hat daraufhin eine Eingabe an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft gerichtet. Der Ausschuss hat dem Senat nach einer Ortsbesichtigung einstimmig empfohlen, die Eingabe zu berücksichtigen.

Darüber hinaus bestand Einigkeit, dass es wünschenswert sei, die Situation über das Maß der Petition hinaus zu verbessern.

Der Ortsausschuss möge daher zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:

 

1.
Das vorsitzende Mitglied wird gebeteten, sich dafür einzusetzen, dass die Eingangssituation vor der Kindertagesstätte Bachstraße u.a. durch bauliche Maßnahmen verbessert wird. Ziel der Maßnahme muss sein, die Anfahrbarkeit der Kindertagesstätte mit dem Fahrrad und zu Fuß dauerhaft und sicher zu gewährleisten. Eine Einengung soll den Verkehr vor der Kindertagesstätte verlangsamen, die Überquerung der Fahrbahn erleichtern und deren Übersichtlichkeit erhöhen. Der Einbau von so genannten Nasen und Absperrelementen sowie von Fahrradbügeln ist zu prüfen.

 

2.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ortsausschuss zu berichten, ob und wie der Senat der Empfehlung des Eingabenausschusses folgen wird. Ferner wird gebeten, mögliche Umbaumaßnahmen dem Ortsausschuss zur Beratung vorzustellen.

 

3.
Die Bachstraße ist eine Bezirksstraße. Falls notwendig, gilt der Beschluss als Empfehlung gem. § 24 BezVG

 

 

Begründung:

 
Die Verkehrssicherheit von Kindern ist ein herausragendes öffentliches Interesse. Durch illegal oder falsch abgestellte Fahrzeuge werden Kinder oft vollständig verdeckt, sie sind somit für übrige Verkehrsteilnehmer nicht zu erkennen.

 
Die Petenten legen glaubhaft da, dass der Fußweg im Eingangsbereich der Kindertagesstätte von parkenden Fahrzeugen genutzt wird.

 
Es ist den Eltern und den Kindern als den schwächsten Verkehrsteilnehmern auch in Sinne einer zukunftsorientierten Verkehrserziehung nicht zumutbar, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen, um die Kindertagesstätte zu erreichen.

 
Dass diese Situation nicht dauerhaft, insbesondere nicht bei angegebenen Ortsbesichtigungen auftritt, steht dem Interesse nicht entgegen - zum einen stellt ein Ortstermin keine belastbare empirische Erfassung da; zum anderen ist schon bei gelegentlichem Eintritt in Abwägung der privaten Interessen der Eltern und Kinder, wie auch der öffentlichen Interessen der Einhaltung der Verkehrsordnung und der Verkehrssicherheit ein Handeln erforderlich.

 
Der Eingabenausschuss folgte der Petition einstimmig. Ferner bestand fraktionsübergreifend Einigkeit, dass die bauliche Situation über die Bitten der Petentin hinaus zu verbessern sei. Da dem Eingabenausschuss kein Initiativrecht zukommt, wurde diese Bitte an die Bezirksfraktionen getragen. Der Ortsauschuss ist auch der zuständige Ausschuss, die Eingabe war schon einmal Gegenstand der Beratungen.

 
Das Bezirksamt folgte der Eingabe mit Verweis auf die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde nicht. Die Straßenverkehrsbehörde sah, beziehend auf die Fachanweisung Absperrelemente von 2002, keine Notwendigkeit einer Anordnung. Sie verweist auf gelegentlichen polizeiliche Kontrollen.

 
Die Kontrollen konnten jedoch nicht abhelfen; wie die Petentin darlegt, hält die Situation unverändert an.

Der Sachverhalt ist daher vor diesem Hintergrund neu zu entscheiden.

 

 

Dr. <st1:personname>Eva Gümbel</st1:personname>
<st1:personname>Martin Bill</st1:personname>

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