BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

GAL Antrag: Betr. Umsetzung von in Bebauungsplänen festgesetzten Naturausgleichsmaßnahmen

  An: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr Der Ausschuss möge beschließen: Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes, in dem Naturausgleichs­maßnahmen festgesetzt sind, ist dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr über die Umsetzung dieser Maßnahmen zu berichten. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Umsetzung des Bebauungsplans oder den Naturausgleichsmaßnahmen begonnen worden sein, ist dem Ausschuss im jährlichen Rhythmus zu berichten, bis die diesbezüglichen Festsetzungen abgearbeitet sind.  Begründung: Anhand einer Beschlussempfehlung des Ortsausschusses Fuhlsbüttel (Drucksache 147-1/03) hat der Ausschuss im vergangenen Jahr mehrfach diese Thematik diskutiert, ohne zu einem Entschluss zu kommen. Dies lag auch an der strittigen Frage, welcher Ausschuss nun zuständig sei, wobei die Argumente für den UVV überwogen. Dies ist umso mehr der Fall, als der UVV auch Mitspracherechte bei der Landschaftsplanung im B-Plan-Verfahren hat. Niklas Pahl, Siegfried Diebolder, Ulrike Sparr

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