Meilenstein für den sozialen Zusammenhalt der Jarrestadt und Barmbek erreicht

04.09.20 –

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss wurde gestern der nächste Schritt für die Einrichtung von drei Sozialen Erhaltungsverordnungen für die Gebiete Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt beschlossen. In einer Untersuchung wurden die Voraussetzungen geprüft und sowohl Verdrängungs- und Aufwertungspotenzial als auch Verdrängungsdruck festgestellt. Damit sind die Kriterien zur Aufstellung der Sozialen Erhaltungsverordnungen gegeben.

Timo B. Kranz, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion, kommentiert: „Eine Soziale Erhaltungsverordnung ist ein wichtiger Schritt um Quartiere, die starkem Aufwertungsdruck ausgesetzt sind, zu schützen. In Kombination mit der Umwandlungsverordnung können deutlichen Mietpreissteigerungen, Umwandlungen in Eigentum, Luxussanierungen und dem Zusammenlegen von Wohnungen besser vorgebeugt werden. Unser oberstes Ziel ist es die genannten Viertel für Ihre jetzigen Bewohner*innen bezahlbar zu halten.

Gerade in der Jarrestadt kam es in der Vergangenheit zu Luxussanierungen oder Neubauten und damit einhergehend zu Verdrängung der Menschen, die dort jahrzehntelang gewohnt haben. Diese Verdrängung können das Bezirksamt und die Bezirksversammlung in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung deutlich besser verhindern. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag bezahlbaren Wohnraum in unserem Bezirk zu erhalten.“

Hintergrund: Soziale Erhaltungsverordnungen kommen vor allem in Altbauquartieren mit urbaner Mischung und zunehmend auch in den Quartieren der Nachkriegszeit zum Einsatz, die unter einem starken Aufwertungs- und Verdrängungsdruck stehen. Ziel der Verordnungen ist der Erhalt bezahlbaren Wohnraums. Die Soziale Erhaltungsverordnung in Kombination mit der Umwandlungsverordnung und dem Vorkaufsrecht ermöglichen es, spekulative Umwandlungs- und Verkaufstätigkeiten stark einzuschränken. Denn Umwandlungen in Eigentumswohnungen oder gewerbliche Nutzung, Luxussanierungen oder der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen müssen in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung beim Bezirksamt beantragt werden und können von diesem bei erwarteten Verdrängungseffekten verweigert werden.

Foto: Timo B. Kranz in der Jarrestadt (Lamparter/GRÜNE Fraktion Nord)

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