BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Coffee to fly in Langenhorn: Untersuchungen zur Entlastung der Nachbarschaft starten!

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschloss einstimmig einen interfraktionellen Antrag zur Problematik rund um die Holtkoppel in Langenhorn. Dort sorgt die enorme Beliebtheit des „Coffee to fly“, eines Aussichtscafés mit bestem Bick über den Flughafen, zu unerträglicher Verkehrsbelastung im angrenzenden Wohnquartier. Nun sollen Untersuchungen die Grundlagen für echte Abhilfe schaffen helfen.

Auf Wunsch aller Fraktionen sowie der Gruppen von Piraten und FDP wird der Bezirk Hamburg-Nord nun sowohl eine Verkehrs- und Lärmuntersuchung als auch die Prüfung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit über die B 433 durchführen. Außerdem werden die Bedingungen für eine Entwidmung des letzten Teilstücks der Holtkoppel geprüft – das wäre die Grundlage für ein mögliches Durchfahrtsverbot für motorisierte Fahrzeuge. Die Untersuchungen sollen mit den vor Ort wohnenden Menschen abgestimmt werden.

Carmen Wilckens, stellvertretende Vorsitzender der GRÜNEN Bezirksfraktion Hamburg-Nord und Sprecherin für Langenhorn, erläutert: „Autoschlangen auf hunderten Metern, Wildparken in Einfahrten und auf Gehwegen, Ausweichen über den Gehweg und Bedrängen von Passantinnen und Passanten – die Liste der Probleme, die mit der Beliebtheit des Cafés am Ende der Holtkoppel einhergehen, ist lang. Viele Gespräche und Diskussionen haben bisher keine echte Verbesserung gebracht, weil als Grundlage für Maßnahmen Daten benötigt werden, die nicht vorliegen.

Mit dem gemeinsam gestellten und beschlossenen Antrag sagen wir: Wir lassen die Anwohnerinnen und Anwohner nicht allein! Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmers und das Vergnügen Einzelner dürfen nicht über dem Anspruch anderer auf Lärmschutz und sichere Benutzung von Straße und Gehweg stehen. Dafür werden wir GRÜNEN uns weiter einsetzen.“

 

Pressemitteilung als pdf

Beschlossener Antrag

Foto: Carmen Wilckens (Daniela Möllenhoff)

Fotos sind bei Nennung der Urheberin kostenfrei verwendbar.

 



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