BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

GAL-Antrag: B-Plan Winterhude 10

  An: Ausschuss für Stadtentwicklung Antrag
Betr: B-Plan Winterhude 10 Der Ausschuss für Stadtentwicklung möge für den Bebauungsplan Winterhude 10 beschließen: 1.
Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung wird dem Ausschuss sofort nach Vorliegen mitgeteilt. Begründung: Die im B-Plan-Entwurf bereits festgehaltene extreme Schadstoff-Belastung des Grundstücks der ehemaligen Wäscherei Wulff und angrenzender Grundstücke sowie die unklaren Sanierungsaussichten gebieten hier eine besondere Sorgfalt. 2.
Der Gebäudekomplex der ehemaligen Wäscherei Wulff  (Jarrestraße 58) wird mit der jetzigen Gebäudehöhe festgeschrieben. Dies gilt ausdrücklich auch für den Gebäudeteil am Osterbekkanal. Begründung: Auch wenn eine Aufstockung des wasserseitigen Gebäudeteils aus städtebaulichen Gründen vertretbar wäre, steht dem der Denkmalschutz sowie die große bauliche Dichte auf dem Grundstück Jarrestraße 52-58 entgegen. Die AnwohnerInnen sind schon jetzt hohen Belastungen durch den Kunden- und Lieferverkehr des dort ansässigen Lifestyle-Kaufhauses ausgesetzt. Dies dürfte sich durch die weitere Liberalisierung der Ladenschlusszeiten noch verstärken. Jede Erweiterung des Gebäudekomplexes bringt mehr Frequenz auf dem Grundstück und verschlechtert die Situation für die hofseitig gelegenen Wohnungen und Räume. 3.
Die Baugrenzen für die geplante Wohnnutzung auf dem Nachbargrundstück Jarre­straße 48 werden so festgelegt, dass zumindest zur Südwest-Seite hin Abstände von 1 H eingehalten werden. 
Begründung: Die Tiefe des Grundstücks mit Nord-Süd-Ausrichtung sowie die benachbarte gewerbliche Nutzung erfordern Abstände oberhalb des Mindestmaßes, das die jetzt vor der Verabschiedung stehende neue Hamburgischen Bauordnung vorsieht. Siegfried Diebolder
Ulrike Sparr

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