GAL-Antrag: Bebauungsplan Langenhorn 22 – Verkehrkonzept

  An Stadtentwicklungsausschuss Antrag:
Betr.:   Bebauungsplan Langenhorn 22 – Verkehrkonzept  Zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 24. April 2003 haben die Fraktionen von GAL, CDU und Schill verschieden Anträge zur Verkehrserschließung des neuen Wohnquartiers "Tannenkoppel" eingebracht. Die SPD-Fraktion beantragte eine Verkehruntersuchung unter der Berücksichtigung der vorstehend genannten Anträge. Außerdem lag ein Schreiben des Elternrats der Schule Neuberweg vor. Die Anträge hatten im Wesentlichen die Sicherung des Schulwegs zur und von der Schule Neubergerweg zum Ziel. Im Herbst 2003 ist dem Ausschuss eine von der damalige Baubehörde erstellten Verkehruntersuchung vorgestellt worden. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist im Ausschuss auf wenig Begeisterung gestoßen. Eine Beschlussfassung erfolgte wegen des Stopps des Bebauungsplansverfahren im Dezember 2003 nicht. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2005 hat Frau Müller vom Ingenieur-Büro wfw nord consult das Verkehrskonzept "Liegenschaftserschließung Wohnerschließung Langenhorn 22 (Klinikum Nord Ochsenzoll)" vorgestellt. Vor diesen Hintergrund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen: 1. Die als Parkallee bezeichnete Straße zwischen der Eingangsallee und dem Neuberger Weg wird zwischen der als Ringallee bezeichneten Straße und dem Neuberger Weg durchgehend als "Verkehrsberuhigter Bereich" (Wohnhof) ausgewiesen. 2. Die Straße Neuberger Weg wird in das Erschließungskonzept mit einbezogen. Hierzu soll geprüft werden:
  • Die Herausnahme des Neuberger Weg aus dem Vorbehaltsnetz und Ausweisung als Tempo-30-Zone von vor der Weygandtstraße bis zur Langenhorner Chaussee.
  • Den Bau von je einer Aufpflasterung am Einmündungsbereich Weygandtstraße, an den Einmündungsbereichen Waldallee/Parowstraße, sowie am Einmündungsbereich Parkallee.

3. Im Übrigen wird dem Konzept zugestimmt und die Umsetzung empfohlen. Begründung: Nach Auffassung der GAL-Fraktion ist das am 27.10.2005 vorgestellte Konzept weitgehend schlüssig und - insbesondere hinsichtlich der als Waldallee" bezeichneten Straße zwischen der Fibigerstraße und dem Neuberger Weg - geeignet Durchgangsverkehre zu vermeiden und überhöhte Geschwindigkeiten zu verhindern. Nicht ganz zufriedenstellend gelöst ist aus Sicht der GAL die Gestaltung der als Parkallee bezeichneten Straße zwischen der Eingangsallee und dem Neuberger Weg. Außerdem ist es zu bedauern, dass die Straße Neuberger Weg nicht in das Erschließungskonzept einbezogen worden ist. Der Anschluss der als Parkallee bezeichneten Straße an den Neuberger Weg war 2003 sehr umstritten und hätte damals keine Mehrheit gefunden. Bei der Vorstellung des Konzepts hat Frau Müller nachvollziehbar dargelegt, dass von den neunen Bewohnern des Baufeldes 6 nur ganz wenig zusätzlicher Verkehr entsteht. Bei Schließung zum Neuberger Weg hin würden Umwegverkehre entstehen. Ohne Einbeziehung des Neuberger Weg in die gesamte Verkehrsplanung ist die Erschließung des Gebiets unvollständig und bleibt trotz aller guten Ansätze Stückwerk. Hinzu kommt noch, dass südlich des Neuberger Weg auch eine keineswegs geringe Neubebauung geplant ist. Ein verkehrsberuhigter Neuberger Weg (Tempo-30-Zone) würde nicht nur erheblich zur Schulwegsicherung beitragen, sondern eine Quartiers-Zusammenhang rund um den Neuberger Weg bewirken. Im Übrigen ist zwischen Parowstraße und der Langenhorner Chaussee ohnehin schon Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit angeordnet. Siegfried Diebolder
Dorle Olszewski

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