BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Bebauungsplan Alsterdorf 20 – Ausbau Sengelmannstaße

  An Stadtentwicklungsausschuss Antrag
Der Stadtentwicklungsausschuss möge als Vorlage für die Bezirksversammlung beschließen: Die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans Alsterdorf 20 wird abgelehnt. Begründung: Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Alsterdorf 20 sind eine Vielzahl von "Anregungen" eingegangen. Überwiegend beinhalteten diese Anregungen  Einwendungen gegen das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Vorhaben, den Ausbau der Sengelmannstraße auf vier Fahrspuren. In ihrer Abwägung hat die Verwaltung diese Anregungen als unbegründet erachtet und dem Ausbau der Straße den Vorrang eingeräumt. Diese Auffassung teilen die Antragsteller nicht. Die Einwendungen, die sich gegen den Ausbau der Sengelmannstraße richten, sind nach Auffassung der GAL-Fraktion gut  begründet. Der Bereich der Sengelmannstaße zwischen Alsterdorfer Straße und Hebebrandstraße ist ausreichend dimensioniert um die Verkehre - so wie derzeit - auch in der Zukunft abzuwickeln. Unabhängig davon, ist eine Investition von ca. 6,2 Million Euro in diesen Ausbau aufgrund der Haushaltslage unverantwortlich. Wenn in Hamburg Schulen, Schwimmbäder, Bücherhallen und Kultureinrichtungen aus Kostengründen geschlossen werden, ist es nicht zu rechtfertigen, dass wegen eines marginalen Zeitgewinns von ca. 3 Minuten zwischen Alsterkrugchaussee und Hebebrandstraße der Hamburger Hauhalt mit ca. 6,2 Millionen Euro – ohne jeglichen Zuschuss aus Bundesmitteln – belastet wird. Siegfried Diebolder
Ulrike Sparr

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