GAL Antrag: Terminierungsliste 2005 zu den Bebauungsplanentwürfen.

  An Stadtentwicklungsausschuss
Hamburg, 06.04.2005

Antrag Betrifft: Terminierungsliste 2005 zu den Bebauungsplanentwürfen.
Hier: Bebauungsplan Groß Borstel 25 – Güterbahnhof Lokstedt Unter der Bezeichnung Groß Borstel 25 hat am 28.11.1991 eine Öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Die damaligen Vorstellungen hinsichtlich der Überplanung des Güterbahn-Geländes Lokstedt und der östlich davon angesiedelten Kleingarten-Anlagen sind nicht mehr aktuell. Die Fortführung des B-Plans scheiterte seit Jahren daran, dass die Deutsche Bahn AG darauf bestand, das Gelände weiter zu Bahnbetriebszwecken zu nutzen. Dieses Ziel hat die Bahn AG offenbar aufgegeben, denn seit einiger Zeit werden dort die Schienenanlagen entfernt. Neuerdings bietet auch der § 23 des kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften die Möglichkeit, Eisenbahn- Gelände auch auf Antrag der Gemeinde (hier des Bezirks Nord) von Bahnbetriebszwecken freizustellen. Der brachliegende, seit vielen Jahren nicht mehr genutzte Güterbahnhof Lokstedt ist ein Schandfleck im Stadtteil und durch Nichtnutzung eine Verschwendung einer günstig gelegenen Fläche. Eine Überplanung ist daher dringend geboten, es sollte allerdings das B-Planverfahren neu eingeleitet werden. Dabei ist ein Ausweisung eines Großteils des Geländes als Gewerbegebiet durchaus sinnvoll. Die Antragsteller möchten aber auch einem bedenkenswerten Vorschlag des Kommunal­vereins Groß Borstel Rechnung tragen. Durch die Bereitstellung neuer Sportflächen auf dem Güterbahngelände könnten die heutigen Sportflächen nördlich der Tarpenbek für Wohnungsbau genutzt werden. Angesichts der Knappheit von wohnnahen Kleingärten, sollten die vorhanden Anlagen planrechtlich abgesichert werden.  Vor diesem Hintergrund möge der Stadtentwicklungsausschuss zur Vorlage für die Bezirksversammlung beschließen: 1. Der Herr Bezirksamtsleiter setzt sich bei der Planfeststellungsbehörde dafür ein, die Freistellung des Geländes des ehemaligen Güterbahnhofs Lokstedt von Bahnbetriebs­zwecken festzustellen.  2. Der Herr Bezirksamtsleiter setzt sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt dafür ein, dass der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 30.08.1991 aufgehoben wird und dann ein neuer Aufstellungsbeschluss erlassen wird bzw. dass das Bezirksamt einen neuen Aufstellungsbeschluss erlassen kann. Dieser neue Aufstellungsbeschluss soll u.a. folgende Ziele beinhalten: -  Festschreibung der vorhandenen Kleingartenanlagen als Dauerkleingärten. -  Ausweisung von Sport- und Gewerbeflächen. Siegfried Diebolder
Ulrike Sparr

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