BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Bebauungsplan Langenhorn 69 und 61. Auswirkungen auf das Grundwasser prüfen!

An Stadtentwicklungsausschuss

 

Antrag
Betr.: Bebauungsplan Langenhorn 61 und 69

 

In der Erläuterung zu den  Funktionsplänen Langenhorn 61 und Langenhorn 69 heißt es im letzten Absatz unter der Überschrift Umweltprüfung: „Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung im Plangebiet und in der näheren Umgebung erwartet.“ Auf die Tatsache, dass beide Plangebiete im Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte liegen, ist in der Erläuterung nicht eingegangen worden.  Eben so wenig auf den hohen Grundwasserstand und die Bewältigung des Mehrverkehrs.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:

 

Im Rahmen der notwendigen Unweltverträglichkeitsprüfung sollen folgende Gutachten bzw. Untersuchungen in Auftrag gegeben werden:

 

1.)

Wie wirkt sich die vorgesehene Nachverdichtung auf das Wasserschutzgebiet Langenhorn/ Glashütte aus?

 

2.)

Wie wirkt sich die vorgesehne Nachverdichtung wegen des hohen Grundwasserstandes in den Bebauungsplangebieten auf die vorhanden Wohngebäude aus.

 

3.)

Können die vorhanden Straßen den Verkehr bewältigen, wenn eine Nachverdichtung so erfolgt, wie sie nach dem Funktionsplan vorgesehen ist?

 

Begründung:

Beide Bebauungsplangebiete befinden sich im Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte. Östlich des B-Plan-Gebietes LH 61 befindet sich an der Straße Fossberger Moor ein Wasserwerk. Östlich des B-Plan-Gebietes LH 69 liegt ein Brunnengrundstück. Daher ist hier  Umweltverträglichkeit nicht nur im Hinblick auf die Bevölkerung im und am Rande der Bebauungsplangebiete zu prüfen sonder auch im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Langenhorn, Fuhlsbüttel und Niendorf sowie der Stadt Norderstedt.

 

Der Grundwasserstand in den Bebauungsgebieten liegt überdurchschnittlich nah an der Oberfläche. Daher ist zu untersuchen, ob die vorgesehene Neubebauung der bisherigen Grün- bzw. Waldflächen Schädigungen der bestehenden Gebäude durch Grundwasserverdrängung zur Folge haben kann.

 

Folgt man den Funktionsplänen wäre ein Neubau von 139 Häusern auf derzeitigen Grün- bzw. Waldflächen möglich. Zusätzlich  könnten an den Straßen vorhandene Häuser aufgestockt bzw. abgerissen und höher neu gebaut werden. Dies würde ein nicht unerhebliches Mehraufkommen an KfZ zu Folge haben. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher auch zu untersuchen ob der vorhandene Straßenraum ausreicht.

 

Siegfried Diebolder

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