(GAL-Kopf)
An Stadtentwicklungsausschuss
Stellungnahme
Betr.: Bebauungsplan Langenhorn 69
Im Hinblick auf die „Öffentliche Plandiskussion“ am 07.12.2006, nach einer Begehung und Gesprächen mit Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort, nimmt die GAL-Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss Hamburg Nord zum Bebauungsplanverfahren Langenhorn 69 wie folgt Stellung:
1.)
Die GAL stimmt einer maßvollen Nachverdichtung zu. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass für die heutigen Bewohnerinnen und Bewohner Grünflächen verbleiben und die Neubewohner auch noch Grünflächen vorfinden. Das massiv verdichtete Wohngebiet nördlich der Straße Am Ochsenzoll (in Norderstedt) darf kein Vorbild sein. Dort besteht aus Sicht der GAL eine unverantwortliche Flächenversiegelung.
2.)
Auf eine Nachverdichtung rund um die vom Stockflethweg nach Norden abgehende Stichstraße (Stockflethweg 59 bis 85 und am Ochsenzoll 54 bis 76) sollte verzichtet werden.
3.)
Schützenswerte Bäume an der Straße Ochsenzoll und auf Privatgrundstücken dürfen nicht zugunsten von neuen Grundstückszufahrten gefällt werden.
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