Antrag
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung des Gebiets zwischen Semperstraße, Wiesendamm, Jarrestraße (Nordseite) und Barmbeker Straße (Ostseite)
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat im Dezember 2007 der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) empfohlen, für das Gebiet der Jarrestadt eine soziale Erhaltungssatzung mit Umwandlungsverordnung nach § 172 BauGB zu erlassen.
In ihrer Antwort weist die BSU u.a. darauf hin, dass für eine solche Maßnahme „Verdrängungspotenzial“ und „Verdrängungsdruck“ in ausreichendem Maße vorhanden sein müssen. Es wird vorgeschlagen, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord dafür geeignete Daten im Sinne einer Plausibilitätsprüfung zusammenstellt und an die BSU übermittelt.
Die Evaluationsstudie zu den 2004 aus der sozialen Erhaltenssatzung entlassenen Gebieten (u.a. Barmbek-Süd/Uhlenhorst) hatte gezeigt, dass dort zwar das Mietniveau angestiegen ist, aber der Verkauf von Wohnungen an Einzeleigentümer stark reduziert werden konnte. Dies dürfte den Verdrängungsprozess zumindest gebremst haben.
Im Vergleich zu 2003/04 ist zu konstatieren, dass heute erheblich weniger Wohnungen mit einem gesetzlich gebundenen Mietpreis am Markt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ist der soziale Wohnungsbau auf Grund der unzureichenden Förderung fast völlig zum Erliegen gekommen. Es stehen also für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die auf Grund von Mieterhöhungen oder Wohnungsumwandlung umziehen müssen, kaum noch erschwingliche Wohnungen zur Verfügung.
Darum sollte durchaus genauer geprüft werden, ob die Anwendung des § 172 Abs. 1 auf das Gebiet der Jarrestadt nicht doch geeignet ist, die hier skizzierte Entwicklung zumindest zu verlangsamen.
Der Stadtentwicklungsausschuss möge der Bezirksversammlung daher folgenden Beschluss empfehlen:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, vorhandene statistische Daten und Erfahrungswerte zusammenzustellen, die geeignet sind, die Eignung des Gebiets zwischen Semperstraße, Wiesendamm, Jarrestraße (Nordseite) und Barmbeker Straße (Ostseite) für eine soziale Erhaltungsverordnung zu beurteilen. Diese sollen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung gestellt und der Bezirksversammlung mitgeteilt werden.
2. Das Bezirksamt wird gebeten, vorhandene statistische Daten und Erfahrungswerte zusammenzustellen, die geeignet sind, die Entwicklung des Gebiets Barmbek-Süd/Uhlenhorst nach der Entlassung aus der sozialen Erhaltungsverordnung zu beurteilen. Diese sollen der Bezirksversammlung und bei Bedarf ebenfalls der BSU zur Verfügung gestellt werden.
Siegfried Diebolder
Ulrike Sparr
Der Antrag wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 07.02.2008 als Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen und von der Bezirksversammlung am 27.03.2008 ebenfalls einstimmig beschlossen
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