Pressemitteilung der GAL-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Bussestraße 1, 22299 Hamburg
10. Dezember 2009
Moderne Schule Hamburg
Michael Werner-Boelz: „Genehmigung nur erteilen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden!“
Nach Ansicht der GAL-Bezirksfraktion darf eine Genehmigung für die Privatschule „Moderne Schule Hamburg“ nur erteilt werden, wenn die dafür rechtlich notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Dies erklärte Michael Werner-Boelz, bildungspoliti-scher Sprecher der GAL-Fraktion in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung Ham-burg-Nord. 
Im Stadtteil Groß Borstel plant eine Initiative die Gründung einer privaten Schule unter dem Namen „Moderne Schule Hamburg“. Die Moderne Schule Hamburg möchte als besonderes pädagogisches Markenzeichen bereits ab der 1. Klasse Chinesisch als zweite Fremdsprache unterrichten. Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat die Geneh-migung dieser Privatschule bisher versagt. Derzeit läuft eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat nun auf Antrag von GAL und CDU be-schlossen, dass sie die Aufnahme des Unterrichts in der Modernen Schule Hamburg nur unterstützt, wenn die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Da-zu gehören insbesondere die Einhaltung des Sonderungsverbots sowie ein überzeugen-des, innovatives pädagogisches Konzept. 
Auch sieht die Bezirksversammlung durch die Genehmigung einer Privatschule eine Ge-fahr für den Primarschulstandort Groß Borstel. Da die Primarschule Groß Borstel nur durch eine Ausnahmeregelung als zweizügige Primarschule geführt wird, könnte ein Abwerben potentieller Kinder durch die Privatschule die Existenz der staatlichen Schule in Groß Borstel wegen zu geringer Anmeldezahlen gefährden. 
Michael Werner-Boelz: „Die Garantie eines flächendeckenden Bildungsangebotes ist eine der wichtigsten staatlichen Aufgaben. Staatliche Bildungsangebote garantieren das Recht auf Bildung unabhängig von Herkunft und sozialer Lage. Eine Genehmigung der Modernen Schule Hamburg darf nur erteilt werden, wenn der Primarschulstandort Groß Borstel nicht gefährdet wird.“
Für Rückfragen: Michael Werner-Boelz:
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