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Die Straßenverkehrsordnung erlaubt es seit Jahren, dass Einbahnstraßen für Radfahrer auch gegen die Fahrtrichtung befahren werden dürfen, wenn sie entsprechend ausgeschildert sind. Diese Regelung gibt es in vielen Einbahnstraßen in Hamburg.
Da diese Regelung sehr erfolgreich ist, wurde die Straßenverkehrsordnung im letzten Jahr so verändert, dass noch mehr Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden können.
Die GAL-Fraktion Nord beantragte im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude auch die Straßen Fiefstücken und Efeuweg zwischen Alsterdorferstraße und Stadtpark für den Fahrradverkehr in beide Richtungen freizugeben. Der Hauptausschuss beschloss den Prüfauftrag heute stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig.
„Fiefstücken und Efeuweg sind von Radlern viel befahrene Straßen!“, so Martin Bill, Sprecher der GAL-Fraktion im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude. „Sie sind Fahrweg für viele Anwohner und Besucher des MAGAZIN-Kinos. Schon heute fahren viele – illegal – entgegen der Fahrtrichtung; Ausweichmöglichkeiten gibt es nur auf der anderen Seite des Braamkamps oder über das Kopfsteinpflaster des Baumkamps; zwei ungeeignete Alternativen!
Die Polizei hat nun sechs Wochen Zeit, zu dieser Anregung fachlich Stellung zu nehmen und zu sagen, ob sie der Empfehlung folgen wird.
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