Langenhorner Chaussee: SPD verhindert Minderung der Unfallgefahr

In der gestrigen Sitzung des Regionalausschusses Fuhlsbüttel-Langenhorn-Alsterdorf der Bezirksversammlung Hamburg-Nord haben SPD und FDP gemeinsam einen Antrag der GAL abgelehnt. Dessen Ziel war, den Verkehr auf der Langenhorner Chaussee zu beruhigen, die Unfallgefahr zu mindern und die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Stattdessen wurde beschlossen, bei der Fachbehörde für ein Verkehrsgutachten 100 Tsd. Euro einzuwerben – wobei angesichts der Haushaltslage zu befürchten ist, dass gar kein Geld zur Verfügung gestellt wird. Selbst falls dies doch geschieht, ist  das vorgeschlagene Verfahren dabei so aufwendig, dass frühestens in zwei Jahren mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist. So lange wird auf der Lagenhorner Chaussee nichts geschehen – trotz der wiederholt unter anderem von der Polizei geäußerten erheblichen Unfallgefahr.

Aus Sicht der GAL hätten die im Rahmen des Gutachtens zu klärenden Fragen auch in einem Planungsprozess erörtert werden können. So wäre eine mehrjährige Verzögerung zu verhindern gewesen. Stattdessen muss nun erst bei der Fachbehörde Geld eingeworben werden und ein langwieriges Verfahren stattfinden, dem schließlich eine politische Bewertung folgt - bevor das tatsächliche Problem, die Unfallgefahr auf der Langenhorner Chaussee, wirklich angegangen wird.

Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GAL-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord: „Das politische Vorgehen der SPD ist nicht nachvollziehbar. Der gesamten Bezirksversammlung sowie dem Bezirksamt ist bekannt, dass auf der Langenhorner Chaussee dringender Handlungsbedarf zur Unfallvermeidung geboten ist. Die Verzögerungstaktik der Sozialdemokratie ist fahrlässig und spielt mit der Verkehrssicherheit.“

Katharina Fegebank, Landesvorsitzende der GAL und Wahlkreisabgeordnete für Langenhorn: „Das Ganze erinnert an einen Schildbürgerstreich: Statt mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen einen Unfallschwerpunkt zu beheben, will sich die SPD lieber damit beschäftigen, Geld zu beschaffen und einen Gutachter zu beauftragen, der nach intensiver Recherche feststellt, dass der Unfallschwerpunkt beseitigt werden muss. Natürlich ist ein Gesamt-Verkehrskonzept für Hamburgs Norden eine gute Idee. Keine gute Idee ist, wenn in der Zwischenzeit überhaupt nichts passiert und die akuten Probleme ignoriert werden."


Hintergrund
Herr Rühland, Leiter des Polizeikommissariats 34, forderte schon in der Vergangenheit mehrmals im Ausschuss die Politik auf, im Bereich der Langenhorner Chaussee Maßnahmen zu ergreifen, da es dort verstärkt zu Unfällen komme. Die Langenhorner Chaussee ist als zweispurige Fahrbahn eingerichtet (eine Fahrbahn pro Fahrtrichtung), wird aber auf Grund ihrer Breite als vierspurige Fahrbahn genutzt. Die GAL hatte im Mai in die Bezirksversammlung einen Antrag (Titel: „Verkehr beruhigen – Unfallgefahr mindern – Radverkehr stärken: Umgestaltung der Langenhorner Chaussee zu einer einspurigen Straße mit Radstreifen.“) eingebracht, der vorsah, die Langenhorner Chaussee sowie Teile der Alsterkrugchaussee so umzugestalten, dass pro Fahrtrichtung je eine normalbreite Fahrbahn für den motorisierten Verkehr und ein Fahrradstreifen entstehen. Ziel dieser Maßnahme sollte auch sein, Verkehrsströme über die Ortsumgehung Fuhlsbüttel (B344) zu lenken.

 

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