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In der Sondersitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am Dienstag sprachen sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GAL gegen die Übernahme des Bürgerbegehrens „Stoppt Langenhorn 73“ aus. Damit kommt es voraussichtlich am 27. Oktober zum Bürgerentscheid über den Bebauungsplanentwurf.
Für den Fall, dass die Vorlage der Bezirksversammlung die Mehrheit erhält, wurde einstimmig beschlossen, die Arbeiten an dem Bebauungsplanentwurf ruhen zu lassen, bis der Grundeigentümer den Mietern im Plangebiet rechtssicher zugesichert hätte, dass auf eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen der Umsetzung des neuen Bebauungsplans verzichtet würde. Dies böte den größtmöglichen Schutz für die Mieterinnen und Mieter.
Sollte die Vorlage der Bürgerinitiative die Mehrheit erhalten, werden alle Planungen komplett gestoppt. In diesem Fall würde auch der zusätzliche Mieterschutz nicht eingeführt. Die Bürgerinitiative war nicht bereit, sich auf einen Kompromissvorschlag, der auf Anregung der GAL von den Fraktionen gemacht worden war, einzulassen. Sie konnte sich statt eines Neubaus in einem zentralen Baufeld nur eine Sanierung im Bestand vorstellen.
„Wir sind der Initiative weit entgegen gekommen“, so Martin Bill, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion Hamburg-Nord. „Mit unserem Kompromissvorschlag sind die Mieter geschützt und der Charakter der Wulffschen Siedlung wäre auch nach einem Neubau erhalten geblieben. Ich bedauere sehr, dass es keine Einigung gegeben hat.“
Aus Sicht der GAL zeigt sich, dass in Bebauungsplanverfahren frühzeitig das Gespräch mit allen Akteuren gesucht werden muss. Die GAL bedauert sehr, dass nicht schon vor der Sommerpause Gespräche mit der Initiative zustande kamen. Dann wäre erheblich mehr Zeit für Verhandlungen gewesen. Deutlich kritisiert die GAL die Rolle der SPD, der als der stärksten Fraktion in der Bezirksversammlung eine tragende Rolle zukommt.
„Die Politik muss aus den gescheiterten Verhandlungen mit der Initiative Lehren ziehen. Es muss frühzeitig das Gespräch gesucht werden!“ fordert Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GAL-Fraktion in der Bezirksversammlung. "Es ist Aufgabe der Mehrheitsfraktionen von SPD und FDP in solchen Verfahren das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und Kompromissmöglichkeiten zu suchen. Bei diesem Bürgerbegehren haben sie das leider versäumt.“
Hintergrund
Der Bebauungsplan Langenhorn 73 wurde wegen des maroden Zustands der Bausubstanz der sogenannten "Wulffschen Siedlung" in Langenhorn aufgestellt. Neben den baulichen Mängeln sind die Wohnungszuschnitte sehr eng und damit nicht mehr zeitgemäß. Eine Modernisierung im Bestand wäre wahrscheinlich deutlich teurer als ein Neubau, der gleichzeitig die Möglichkeit bieten würde, moderne, energiesparende, familiengerechte und barrierefreie Wohnungen zu errichten. Auch sollen insgesamt die jeweiligen Wohnflächen und die Anzahl der Wohnungen vergrößert werden.
Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bürgerinitiative und Politik gab es von beiden Seiten Kompromissvorschläge. Auf Anregung der GAL hatten die politischen Fraktionen der Initiative ein weitreichende Angebot unterbreitet: Für das zentral im Plangebiet gelegene Baufeld 5 wurde angeboten, die Höhe der Gebäude auf 2 Vollgeschosse plus Staffel zu begrenzen. Die maximale Gebäudehöhe hätte damit bei 11 Metern gelegen. Die Gebäudetiefe sollte allerdings 12 statt wie bisher 9 Meter betragen. Dies hätte die Möglichkeit eröffnet, moderne und größere Wohnungen zu errichten, gleichzeitig aber das Erscheinungsbild des Siedlungskerns so zu belassen, wie es zur Zeit ist.
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