BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Bürgerentscheid stoppt Bebauungsplan Langenhorn 73: Werner-Boelz (GAL): Mieter dürfen nicht zu Leidtragenden der Entscheidung werden

Am Donnerstag vergangener Woche fand in Hamburg-Nord ein Bürgerentscheid statt. Die Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen, darüber zu entscheiden, ob der Bebauungsplan Langenhorn 73 in Kraft treten würde.

Da sowohl die Vorlage der Bezirksversammlung als Befürworterin des Plans als auch die Vorlage der Initiative gegen den Plan eine Mehrheit erhielten, fiel die Entscheidung in der Stichfrage. Dabei sprach sich eine Mehrheit gegen den Bebauungsplan aus.

Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GAL-Bezirksfraktion Hamburg-Nord: "Dieses Ergebnis gilt es zu respektieren, auch wenn wir es als Grüne bedauern. Es zeigt, wie schwierig es ist, in Hamburg für zusätzlichen Wohnraum zu sorgen. Die von Wohnungsbauvorhaben bedrohten Kleingartenkolonien in Groß Borstel, dem Hebebrandquartier und am Opernfundus in Barmbek könnten das Ergebnis als Ermutigung auffassen.

Das Ergebnis des Bürgerentscheids verdeutlicht noch einmal, wie wichtig es ist, mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort frühzeitig ins Gespräch zu kommen. Denn Hamburg braucht dringend neuen Wohnraum.

Für die betroffenen Mieter in der Wulffschen Siedlung bleibt zu hoffen, dass ihr dringend renovierungsbedürftiger Wohnraum modernisiert wird, obwohl dies laut Eigentümer unwirtschaftlich ist. Andernfalls drohen die Mieter die Leidtragenden dieses Bürgerbegehrens zu werden.“


Hintergrund

Der Bebauungsplan Langenhorn 73 sollte die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die in Teilen stark sanierungsbedürftige Wulffsche Siedlung in Langenhorn im Lauf der nächsten 20 Jahre schrittweise abgerissen und neu aufgebaut werden könnte. Dabei wäre auch neuer Wohnraum geschaffen worden.

Die Bezirksversammlung hatte in einem Kompromissvorschlag unter anderem bauliche Anpassungen an den Plänen und einen umfassenden Mieterschutz vorgesehen. Da es zu keiner Einigung mit den Gegnern des Plans kam, wurde der Bürgerentscheid notwendig.

 

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