Mafia-Methoden am Ochsenzoll - GAL fordert Behörde zum Handeln auf

Das kleine Einkaufszentrum rund um Schmuggelstieg und Langenhorner Chaussee präsentiert sich mit Rosen zum Muttertag, Weinfest und historischem Weihnachtsmarkt gern als attraktiver Einkaufsstandort. Allerdings gehören auch die Geschäfte entlang der Langenhorner Chaussee vom Stockflethweg bis Fußgängerüberweg zum Schmuggelstieg zum Quartiersmanagements-Projekt OXBID. Dieses hat die Attraktivitätssteigerung des Standorts zum Ziel. Doch im genannten Abschnitt sieht es düster aus: Vor den letzten verbliebenen Geschäften an der Langenhorner Chaussee 672- 678 hängt kein festlicher Schmuck und es werden keine Weihnachtsleckereien von den Weihnachtsengeln des OXBID verteilt. Hier pfeift nur der Wind durch die Ruinen und Fußgänger eilen schnell vorbei.

Der Eigentümer möchte neu bauen - und zwar offenbar möglichst schnell. Die GAL-Bezirksabgeordnete Carmen Wilckens glaubt: "Das Auslaufen der Mietverträge will der Eigentümer anscheinend nicht abwarten. Da wird dann schon einmal ein bisschen nachgeholfen: Die ersten leerstehenden Geschäfte wurden sofort abgerissen, während nebenan der Betrieb weiterging."

An der Rückfront sind die Regenrinnen teilweise abgerissen, das Regenwasser läuft in die offenen Kellereingänge. Inzwischen haben fast alle Mieterinnen und Mieter aufgegeben. Von den einstmals zahlreichen bunten und attraktiven Geschäften sind nur noch zwei geblieben: eine Lotto-Annahmestelle und ein Friseur kämpfen hier um ihr Überleben.

"Im Eckgebäude wohnt sogar noch eine Familie unter schwierigsten Bedingungen: Die Gasversorgung ist demontiert, die Heizung bleibt kalt, es gibt kein warmes Wasser. das ist skandalös! Am dringendsten ist nun die Instandsetzung der verbliebenen Geschäfte und des Wohnraums“ fordert Carmen Wilckens.

Wilckens hat das Bezirksamt nun aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob der Eigentümer gegen das Wohnraumschutzgesetz verstößt. Insbesondere §4 dieses Regelwerks (s.u.) erlaubt der Behörde, Arbeiten anzuordnen, wenn der Gebrauch von Wohnraum erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer Beeinträchtigung besteht.

Perspektivisch wünscht sich Carmen Wilckens, dass die verbliebenen Einzelhändler einen neuen Standort im OXBID finden. Denn hier stehen positive Veränderungen an: Weitere Pläne für einen gewerblichen Neubau bis hin zum U-Bahnhof Ochsenzoll liegen schon lange in der Schublade und sollten nun endlich umgesetzt werden. „Dies ist notwendig, damit es tatsächlich zu einer Attraktivitätssteigerung am Ochsenzoll kommt! Im Moment geht es bergab. Wir brauchen hier dringend wieder Einzelhandel und können uns keine weiteren Verluste leisten“ fordert die GAL-Abgeordnete.

Anlage




Hintergrund

§ 4 Hamburger Wohnraumschutzgesetz

Instandsetzung

(1) 1 Sind an Wohnraum Arbeiten unterblieben oder unzureichend ausgeführt worden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung des für den Gebrauch zu Wohnzwecken geeigneten Zustands notwendig gewesen wären, so soll die zuständige Behörde anordnen, dass der Verfügungsberechtigte diese Arbeiten nachholt. 2 Die Anordnung setzt voraus, dass der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht.

(2) Der Gebrauch ist insbesondere dann erheblich beeinträchtigt, wenn

1.    Dächer, Wände, Decken, Fußböden, Fenster oder Türen keinen ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse oder gegen Feuchtigkeit bieten,
2.    Feuerstätten, Heizungsanlagen oder ihre Verbindungen mit den Schornsteinen sich nicht ordnungsgemäß benutzen lassen,
3.    Treppen oder Beleuchtungsanlagen in allgemein zugänglichen Räumen sich nicht ordnungsgemäß benutzen lassen oder
4.    Wasserzapfstellen, Ausgüsse, Toiletten, Bäder oder Duschen nicht ordnungsgemäß benutzt werden können.

(3) § 3 Absatz 3 gilt entsprechend.

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