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Eine Kleine Anfrage der GAL-Abgeordneten Carmen Wilckens an das Bezirksamt bestätigt, dass es für die Wohnung Ecke Langenhorner Chaussee 672/Stockflethweg keinerlei Warmwasserversorgung und nur eine behelfsmäßige Elektroheizung gibt. Trotzdem ordnet das Amt gegenüber dem Vermieter keine Maßnahmen an, um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden.
„Mich bestürzt insbesondere die zynische Antwort des Bezirksamtes, dass keine Gefährdung für die Gesundheit gesehen wird“ erklärt Carmen Wilckens. Sie fordert die Sicherstellung von Wohnverhältnissen, von denen keinerlei Gefahr für das Wohlergehen der dort lebenden Menschen, insbesondere der Kinder, ausgeht.
Die Mieter der Wohnung leben seit September 2011 unter unzumutbaren Verhältnissen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Gasversorgung demontiert. Seitdem hat die Wohnung nur eine behelfsmäßige Elektroheizung und keine Warmwasserversorgung. Die Elektroheizung wärmt die Räume nur unzureichend. Ob das Stromnetz ausreicht, um zusätzlich zu der Elektroheizung noch weitere im Haushalt übliche Elektrogeräte zu betreiben, ist unklar.
Zudem scheint es noch nicht einmal eine fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses der Wohnung zu geben. Das Bezirksamt bestätigt lediglich das Vorliegen einer fristlosen Kündigung. „Nach meinen Informationen wurde die fristlose Kündigung zurückgenommen, nachdem sich beide Parteien gütlich über Mietmängel im letzten Sommer geeinigt haben und diese behoben wurden“ bekräftigt die Bezirksabgeordnete Carmen Wilckens.
Die GAL fordert in einer weiteren Kleinen Anfrage Aufklärung darüber, ob das Mietverhältnis fristgerecht gekündigt wurde und damit dem Mieter überhaupt erst eine wirksame Kündigung vorliegt.
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