BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

22.05.2005 - Mehr Demokratie in Hamburg-Nord

  Hamburg-Nord beschließt  Wahlkreise für die Wahlen zur Bezirksversammlung Das durch Volksentscheid in Kraft getretene neue Hamburger  Wahlgesetz fordert auch die Bezirke dazu auf, Wahlkreise für die Wahlen zur Bezirksversammlung einzurichten. GAL und SPD haben sich in Hamburg-Nord dem Auftrag der Wähler­innen und Wähler gestellt. Auf Antrag beider Parteien wurde ein Sonder­ausschuss eingesetzt, der sich des Themas angenommen und ein plausibles Ergebnis unterbreitet hat. Die CDU hat sich in diesem Punkt auf eine nie dagewesene Weise den demo­kra­tischen Spielregeln verweigert: Sie boykottierte diesen Sonderausschuss und verweigerte ihre Mitarbeit. Der Fraktionsvorsitzende der GAL, Holger Koslowski, bezeichnete dieses Verhalten als undemokratisch und die Begründung, man wolle erst das neue Bezirksver­waltungsgesetz abwarten, als fadenscheinig. "Offenbar  hat die CDU ein großes Problem mit der direkten Demokratie und versucht, dies mit der Vogel-Strauß-Methode zu lösen. Die Vorgaben des Gesetzes lauten, dass die Wahlkreise ungefähr die gleiche Anzahl von Wahlberechtigten enthalten und die Stadtteilgrenzen wahren sollen. Die Bezirksversamm­lung hat ihre Hausaufgaben gemacht." Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat deshalb auf ihrer Sitzung vom 19. Mai 2005 mit rot-grüner Mehrheit folgende Wahlkreise beschlossen: Wahlkreis 1: Hoheluft-Ost, Eppendorf, Alsterdorf, Groß Borstel (41.400 Wahlberechtigte, 4 Mandate) Wahlkreis 2: Winterhude (38.700 Wahlberechtigte, 4 Mandate) Wahlkreis 3: Uhlenhorst, Hohenfelde, Barmbek-Süd (43.700 Wahlberechtigte, 4 Mandate) Wahlkreis 4: Dulsberg, Barmbek-Nord (41.800 Wahlberechtigte,4 Mandate) Wahlkreis 5: Ohlsdorf, Fuhlsbüttel, Langenhorn (50.600 Wahlberechtigte, 5 Mandate) Damit werden künftig 21 von 41 Abgeordnete der Bezirksversammlung Hamburg-Nord direkt gewählt. Die übrigen Mandate werden über offene Bezirkslisten vergeben.

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