Umweltbehörde lehnt Aufnahme weiterer Straßen in den Lärmaktionsplan ab - Sparr (GRÜNE): „Lärmschutz nur nach Kassenlage – das geht gar nicht!“

Dem Umweltausschuss im Bezirk Hamburg-Nord lag zu seiner letzten Sitzung am 30. Januar eine Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zu seinen Änderungswünschen am städtischen Lärmaktionsplan vor. Hamburg-Nord hatte darin unter anderem gefordert, weitere Straßen im Bezirk in das Maßnahmenprogramm zum Lärmschutz aufzunehmen. Über die von der BSU vorgeschlagenen Fuhlsbüttler Straße und Braamkamp hinaus wollte Nord sechs weitere stark belastete Straßen oder Straßenzüge berücksichtigt wissen.

Die BSU steht auf dem Standpunkt, dass eine Aufnahme weiterer Straßen das von ihr gewählte System durchbrechen würde. Dabei zeigen sowohl die behördlichen Karten zur Verlärmung der Stadt als auch die Behördenantwort selbst, dass akuter Handlungsbedarf an weitaus mehr Straßen besteht.

Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion Nord, ist empört: „Zwar sagt die BSU selbst ganz deutlich, dass die Menschen an vielen weiteren Straßen des Bezirks gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt sind. Und es ist erwiesen, dass der dort herrschende Lärm, der die Grenzwerte von 60 dB(A) überschreitet,  gesundheitsgefährdend ist. Dies zu ignorieren, weil es in der Stadt angeblich sowieso schon so laut ist, ist absurd und nicht haltbar. Dahinter tritt das eigentliche Motiv zu Tage: Lärmschutz rein nach Kassenlage! So kann man nicht mit den Gesundheitsinteresse von zehntausenden AnwohnerInnen lauter Straßen umgehen!“

 

Hintergrund

Auf Antrag der Grünen Fraktion hatte die Bezirksversammlung die BSU aufgefordert, wenigstens diejenigen Straßen mit in ihr Programm zu übernehmen, für die die Bezirksversammlung auf Grund von Bürgerbeschwerden und der objektiven Gegebenheiten schon einmal Lärmschutz gefordert hatte. Im Einzelnen sind dies:

  • Krohnstieg / Gehlengraben (Langenhorn)
  • Spreenende (Groß Borstel)
  • Weg beim Jäger (Groß Borstel)
  • Borsteler Chaussee (Groß Borstel)
  • Hudtwalckerstraße von der U-Bahnbrücke / Winterhuder Markt bis zur Dorotheenstraße (Winterhude)
  • Adolph-Schönfelder-Straße / Schleidenstraße / Saarlandstraße (Winterhude/Barmbek)

Dies hat die BSU jetzt abgelehnt. Um die insgesamt sehr geringe Anzahl von Straßen im Lärmschutzprogramm zu rechtfertigen, wurde zu einem Trick gegriffen: nicht die vom Sachverständigenrat der Bundesregierung empfohlenen „Auslösewerte“ für Lärmminderungsmaßnahmen von 65 Db(A) tags und 55 dB(A) nachts wurden zugrundegelegt, sondern um 5 dB(A) höhere Werte. Begründung: „weil in der Großstadt ohnehin schon ein höherer Lärmgrundpegel herrscht“.

 

Pressemitteilung als pdf
Antrag der GRÜNEN und Antwort der Behörde
Foto Verkehr am Krohnstieg (GRÜNE Fraktion Nord)
Foto der Bezirksabgeordneten Ulrike Sparr (GRÜNE HH-Nord)

 

 

 

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