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Der Neubergerweg in Langenhorn soll zur „Besonderen Bezirksstraße“ erklärt werden und damit in der Entscheidungskompetenz der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) verbleiben. Die umstrittene Regelung ist noch nicht erlassen, trotzdem berufen sich bereits Polizei und BSU darauf und behindern die Planung des Bezirks Nord.
Wenn demnächst auf einem Teil des ehemaligen Krankenhausgeländes am Ochsenzoll Wohnungen gebaut werden, ist auch mit einer Zunahme des Verkehrs im Norden von Langenhorn zu rechnen. Dies betrifft auch die bislang eher ruhige Straße Neubergerweg, an der zahlreiche Wohngebäude und eine Schule liegen.
Um den AnwohnerInnen die Ruhe zu erhalten und den Schulkindern mehr Sicherheit zu bieten, hat der Ortsausschuss Fuhlsbüttel schon im Dezember 2006 auf den Antrag der GAL beschlossen, den Neubergerweg künftig als Tempo-30-Zone auszuweisen. Die neuen Regelungen des Bezirksverwaltungsgesetzes schienen das zweifelsfrei zuzulassen, denn dort ist geregelt, dass die Bezirke für alle Straßen zuständig sein sollen, die nicht als Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen sind. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sollte ihre diesbezüglichen Kompetenzen an den Bezirk abgeben.
Doch etwas hergeben, was man einmal hat, fällt schwer. Darum ersann man in der BSU flugs eine neue, vom Bezirksverwaltungsgesetz nicht vorgesehene Kategorie: „Besondere Bezirksstraßen“. Als diese sollen praktisch alle Straßen gelten, die nicht Hauptverkehrsstraße oder Tempo-30-Zone sind. Und hier will die Fachbehörde weiter durch enge Vorgaben das Sagen behalten. Das bedeutet: Tempo-30-Zonen sollen dort „in der Regel“ nicht eingerichtet werden, „leistungsmindernde Maßnahmen“ sind ebensowenig zulässig wie Rechts-vor-Links-Regelungen. Eine entsprechende Verordnung befindet sich momentan in der Behördenabstimmung, ist also noch nicht in Kraft. Dennoch soll sie schon jetzt - sozusagen in „vorauseilender Ausbremsung“ für den Neubergerweg gelten, der mit der bescheidenen Auslastung von 6000-7000 Fahrzeugen pro Tag laut BSU eine „wichtige Querverbindung zwischen Langenhorner Chaussee und Tangstedter Landstraße“ mit „Sammelstraßenfunktion“ darstellt. Eine Verkehrsberuhigung wird deshalb von BSU und Behörde für Inneres abgelehnt.
Das kritisiert der Langenhorner GAL-Abgeordnete Siegfried Diebolder: „Diese Berufung auf eine noch nicht existierende Regelung ist juristisch fragwürdig und läuft dem Geist des Bezirksverwaltungsgesetzes zuwider. Verkehrspolitische Kompetenz vor Ort ist offensichtlich nach wie vor nicht gefragt!“
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