In der Antwort auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN spricht das Bezirksamt Hamburg-Nord davon, dass ein Abriss der Immobilie Hegestraße 46 a-f von der Baugenehmigung nicht gedeckt sei. Das vom Eigentümer in Auftrag gegebene Verwertungsgutachten spricht für die nun angestrebte Variante eindeutig von „Abbruch der überwiegenden Bereiche der Bestandsgebäude“ sowie vom „weitgehende(n) Abbruch der bestehenden Gebäude, ausgenommen der historischen hofseitigen Fassaden der Gebäude 46 a-f“. Den GRÜNEN stellt sich nun die Frage: Wann ist ein Abriss ein Abriss? Und ist die erteilte Baugenehmigung vor diesem Hintergrund noch rechtmäßig?
Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord: „Da bleiben nur noch die Außenfassaden stehen und das Bezirksamt meint, dass es sich nicht um einen Abriss handele. Das Verwertungsgutachten sagt sogar, dass abgesehen von der Außenfassade alles abgerissen wird. Es stellt sich die Frage, ob das Bezirksamt das Verwertungsgutachten kennt und trotzdem die Baugenehmigung erteilte, oder ob der Eigentümer das Bezirksamt über seine Pläne im Unklaren gelassen hat.“
Die GRÜNEN wollen daher nun mit einer weiteren Anfrage klären, ob und wann das Verwertungsgutachten dem Bezirksamt vorlag und wie dieses bewertet wird.
Michael Werner-Boelz: „Wenn das Bezirksamt sagt, dass ein Abriss von der Baugenehmigung nicht gedeckt sei, das Verwertungsgutachten aber klar beschreibt, dass bis auf die hofseitigen Außenfassaden das Gebäude komplett abgerissen wird, dann ist die Grundlage für die Baugenehmigung entzogen. Das Bezirksamt muss jetzt mit allen Mitteln dagegen vorgehen, dass Wohnraum zum Spekulationsobjekt gemacht wird.“
Kleine Anfrage Hegestraße (I) und Antwort
Kleine Anfrage Hegestraße (II)
Foto des Fraktionsvorsitzenden Michael Werner-Boelz (GRÜNE Nord)
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