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Eine erneute kleine Anfrage der GRÜNEN brachte zu Tage, dass dem Bezirksamt Hamburg-Nord das wichtigste Gutachten zur Entwicklung der Fläche Hegestraße 46a-f nicht vorliegt. Dieses Gutachten dient dem Investor als Begründung für die Kündigungen, die gegenüber den derzeitigen Mieter_innen ausgesprochen wurden. Es sagt klar aus, dass bis auf die Fassade im Innenhof alle Gebäudeteile abgerissen würden. Der Bezirk wiederum stellt fest, dass laut Plan, der dem genehmigten Bauantrag zugrunde lag, sämtliche Außenwände erhalten bleiben sollen. Von einem Abriss will das Bezirksamt nicht reden (vgl. Kleine Anfrage 107, Punkt sieben, im Anhang), erläutert aber, dass ein Abbruch von Gebäudeteilen Bestandteil der Baugenehmigung sei.
Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord: „Was ist das für ein Katz- und Maus-Spiel, das der Investor hier mit dem Bezirk und den Mieterinnen und Mietern treibt? Dem Bezirk verschweigt er ein Gutachten, das klar den Komplettabriss aller Gebäude -lediglich mit Ausnahme einer einzigen Fassadenseite- empfiehlt. Die Baugenehmigung wurde erteilt. Seinen Mieterinnen und Mietern und dem zuständigen Amtsgericht aber präsentiert er eben dieses Gutachten und begründet damit eine Räumungsklage. Und als nächstes? Kommt nun nach Auszug der Bewohnerinnen und Bewohner ein Antrag auf Änderung der Baugenehmigung, um doch noch mehr abzubrechen als bislang erlaubt?
Solch ein Verhalten ist mindestens anrüchig, wenn nicht gar unlauter.“
Das Bezirksamt hat nun laut eigener Aussage besagtes Gutachten angefordert. Die GRÜNEN sehen nach wie vor ungeklärte Fragen in der Causa Hegestraße 46 a-f.
Michael Werner-Boelz: „Es scheint sich anzudeuten dass hier um des eigenen Vorteils willen geschickt mit Informationen hantiert wird. Das Bezirksamt bekommt die passenden Daten, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Den Mieterinnen und Mietern kündigt man auf der Basis anderer Informationen, damit man die Kündigungen so begründen kann, dass die Räumungsklagen vor dem Amtsgericht aussichtsreich sind.
Wenn das stimmt, muss das Bezirksamt einschreiten. Offensichtlich sind vom Antragsteller im Baugenehmigungsverfahren wesentliche Informationen zurückgehalten worden. Damit ist das Bezirksamt über wesentliche Sachverhalte im Unklaren gelassen worden. Ob auf Basis dieser Feststellung die bereits erteilten Zweckentfremdung- und Baugenehmigungen aufrechterhalten werden können, muss angezweifelt werden.
Wir bleiben dabei: Wohnraum darf nicht zum Spekulationsobjekt gemacht werden!“
Kleine Anfrage Hegestraße (I) und Antwort
Kleine Anfrage Hegestraße (II) und Antwort
Foto des Fraktionsvorsitzenden Michael Werner-Boelz (GRÜNE Nord)
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