Langenhorner Chaussee: GRÜNE beantragen Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Die GRÜNE Fraktion beantragt in der kommenden Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, dass die Verkehrsbehörde die Benutzungspflicht für die Radwege an der Langenhorner Chaussee aufhebt.

Thorsten Schmidt, Bezirksabgeordneter der GRÜNEN, erklärt: „Wer schon einmal versucht hat, an der Langenhorner Chaussee Rad zu fahren, weiß: Die Radwege dort sind über weite Strecken kaum benutzbar. Zwar schaffen es die meisten Radlerinnen und Radler, irgendwie ohne Unfall an ihr Ziel zu kommen. Doch ist dies nur möglich, weil sie hin und wieder verkehrswidrig auf den Bürgersteig ausweichen und so Menschen gefährden, die dort unterwegs sind.“

Konsequent auf dem nur 80 cm breiten Radweg zu bleiben (die Regelbreite beträgt 1,50 m) ist nicht möglich, da der Radweg an vielen Stellen eher einer Grünfläche nahe kommt.

Thorsten Schmidt stellt fest: „Es ist eindeutig: Die Radwege an der Langenhorner Chausseee sind nicht benutzbar. Faktisch nicht benutzbare Radwege können aber nicht benutzungspflichtig sein. Daher beantragen wir die Aufhebung der Benutzungspflicht.“

Für alle, die nicht auf der Straße fahren möchten, hat Thorsten Schmidt eine einfache Lösung: „Wenn kein Schild mehr die Benutzungspflicht anzeigt, bedeutet das nicht, dass alle auf die Straße müssen. Stattdessen haben sie die Wahl, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem maroden Radweg fahren wollen. Wer sich unsicher fühlt, für den muss sich nichts ändern“, so der Bezirksabgeordnete.

Anlass für diesen Antrag war das Schreiben eines Bürgers an den Bezirksamtsleiter, der bemängelte und mit Fotos belegte, dass der benutzungspflichtige Radweg nicht benutzbar sei. Der Bezirksamtsleiter versprach daraufhin Abhilfe. Der GRÜNE Antrag wird am 17.10.2013 in der Sitzung der Bezirksversammlung beraten werden.


Hintergrund
Die Benutzungspflicht wird durch ein weißes Fahrradpiktogramm auf einem blauen, runden Schild (gelegentlich kombiniert mit einem Fußgängerpiktogramm) angezeigt. Steht dies Schild neben einer Straße, so muss der Radweg benutzt werden. Fehlt es, ein Radweg ist aber baulich vorhanden, so haben alle die Wahl, diesen zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren.

Unsicher ist das Fahren auf der Fahrbahn entgegen verbreiteter Einschätzung nicht. Durch die verbesserte Sichtbarkeit der Radfahrerinnen und Radfahrer wird das Unfallrisiko erwiesenermaßen sogar gesenkt. Wer auf dem Radweg hinter einer Reihe parkender Autos verborgen ist, bleibt nämlich oft lange unbemerkt und es kommt zu Abbiegeunfällen.

 

Pressemitteilung als pdf
Antrag der GRÜNEN

Foto: Unbenutzbarer Radweg 1
Foto: Unbenutzbarer Radweg 2

Bild des Bezirksabgeordneten Thorsten Schmidt (GRÜNE Fraktion Nord)



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