In der vergangenen Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel wurde der Antrag der GRÜNEN Fraktion auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an der Langenhorner Chaussee mit den Stimmen der Koalitionäre von SPD und FDP sowie derer der CDU abgelehnt.
Seit zweieinhalb Jahren fordern die GRÜNEN Im Bezirk Nord nun schon, dass auf der Langehorner Chaussee endlich Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angebracht werden – denn allgemein bekannt ist die schlechte Situation des Radverkehrs an dieser wichtigsten Langenhorner Nord-Süd-Achse. Der vorhandene bauliche Radweg weist bloß eine Breite von 80 cm (Regelbreite: 150 cm) auf und ist vielerorts auf Grund von auf dem Radweg wachsenden Büschen und Bäumen nicht passierbar. Die meisten Radfahrenden weichen heute ordnungswidrig auf den Gehweg aus.
Thorsten Schmidt, Mitglied im Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn und GRÜNER Sprecher für Verkehrspolitik: „Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Ist ein benutzungspflichtiger Radweg unpassierbar, darf die Straße benutzt werden. Das gilt sowohl bei temporären Hindernissen wie parkenden Pkw oder Schneehaufen als auch bei dauerhaften Problemen durch Baumwuchs und schlechten Zustand des Fahrwegs. Faktisch hat jeder Radfahrende an der Langenhorner Chaussee also schon heute die Möglichkeit, die Straße zu benutzen.“
Auf Grund dieser heute schon bestehenden Wahlfreiheit hatten die GRÜNEN im Oktober beantragt, diese Wahlmöglichkeit auch durch die Entfernung des blauen Schildes „Radweg-Benutzungspflicht“ zu verdeutlichen. Leider konnten sich die anderen Fraktionen mit Ausnahme der Linksfraktion nicht für diese Realitätsanpassung entscheiden.
Thorsten Schmidt weiter: „Das ist schade für den Radverkehr in Langenhorn. Wir lassen die Radfahrerinnen und Radfahrer weiterhin in dem Glauben, der Radweg müsse benutzt werden. Auch die Einrichtung eines Fahrradstreifens wurde von den Mehrheitsfraktionen wird auf die lange Bank geschoben. Offensichtlich sind SPD und FDP die Radfahrenden in Langenhorn egal.“
Hintergrund
Die Benutzungspflicht wird durch ein weißes Fahrradpiktogramm auf einem blauen, runden Schild (gelegentlich kombiniert mit einem Fußgängerpiktogramm) angezeigt. Steht dies Schild neben einer Straße, so muss der Radweg benutzt werden. Fehlt es, ein Radweg ist aber baulich vorhanden, so haben alle die Wahl, diesen zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren.
Unsicher ist das Fahren auf der Fahrbahn entgegen verbreiteter Einschätzung nicht. Durch die verbesserte Sichtbarkeit der Radfahrerinnen und Radfahrer wird das Unfallrisiko erwiesenermaßen sogar gesenkt. Wer auf dem Radweg hinter einer Reihe parkender Autos verborgen ist, bleibt nämlich oft lange unbemerkt und es kommt zu Abbiegeunfällen.
Pressemitteilung als pdf
Abgelehnter Antrag der GRÜNEN
Foto: Unbenutzbarer Radweg an der Langenhorner Chaussee (Schmidt/GRÜNE Fraktion Nord)
Bild des Bezirksabgeordneten Thorsten Schmidt (GRÜNE Fraktion Nord)
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