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Seit Monaten ist der Konflikt um die Verdrängung alteingesessener Mieterinnen und Mieter sowie die Erteilung einer Baugenehmigung für die Hegestraße 46 a-f in Eppendorf bundesweit in den Schlagzeilen. Offensichtlich auf Grund des politischen Drucks hatte das Bezirksamt ein Verfahren zur Aufhebung der von ihm selbst erteilten Baugenehmigung eingeleitet. Jetzt wird offensichtlich: Die Einleitung dieses Verfahrens war von Anfang an mangelhaft begründet und wird wohl abschlägig beschieden. Das Bezirksamt wird die Baugenehmigung damit voraussichtlich als rechtens bewerten. Das geht aus einer Anfrage von Michael Werner-Boelz, dem Vorsitzenden der GRÜNEN Bezirksfraktion Hamburg-Nord, hervor.
Darüber hinaus wird aus der Antwort auch klar, dass sich die Bezirksamtsleitung nicht an den einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung gebunden sieht, der einfordert, dass das Bezirksamt sich dafür einsetzen soll, „dass in der Hegestraße 46 a-f ein mieterfreundlicher Weg gefunden wird, die Häuser zu sanieren und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.“ Das Bezirksamt beruft sich dabei auf zwei andere Beschlüsse, die die Einsetzung von Mediatoren bzw. eines „Runden Tisches“ zum Ziel hatten. Aus Sicht der GRÜNEN stehen diese aber nicht im Widerspruch zu dem dritten Beschluss. Die Einsetzung eines Rundes Tisches war gescheitert, da das Bezirksamt nur die Mieterinnen und Mieter, nicht aber auch andere Akteure dieses Konfliktes, wie zum Beispiel die Initiative „Wir sind Eppendorf“ oder die „Mietergruppe Hayn-/Hegestraße“ eingebunden hatte.
Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GRÜNEN Bezirksfraktion Hamburg-Nord: „In dem ganzen Konflikt um die Hegestraße macht das Bezirksamt keine gute Figur. Erst wird eine Baugenehmigung vorbei an den politischen Gremien erteilt, dann wird diese mit mangelhafter Begründung wieder in Frage gestellt und soll jetzt doch nicht aufgehoben werden, nachdem der Bezirksamtsleiter einen von der Bezirksversammlung geforderten Runden Tisch nicht zustande gebracht hat. Auf der Strecke bleibt bei diesem Lavieren des Bezirksamtes der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.“
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Baugenehmigung wurde vom Bezirksamt damit begründet, dass sich in den für die Baugenehmigung eingereichten Zeichnungen „Anhaltspunkte für eine etwaige Widersprüchlichkeit“ erkennen ließen.
„Dem Vernehmen nach handelt es sich um etwa 30 cm versetzte Fenster. Dem Bezirksamt hätte schon damals bekannt sein dürfen, dass sich diese „Widersprüchlichkeit“ ganz leicht beheben lässt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass vom Bezirksamt erst ohne das notwendige politische Gespür agiert wurde. Als es dann dem politischen Druck nachgab, geschah dies offenbar ohne handfeste rechtliche Argumente. Das Bezirksamt bleibt sich in einem treu: Es macht keine gute Figur in Sachen Hegestraße“, so Michael Werner-Boelz.
Pressemitteilung als pdf
Kleine Anfrage und Antwort
Foto des Fraktionsvorsitzenden Michael Werner-Boelz (GRÜNE Nord)
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