In den vergangenen Monaten ist es endlich allgemein anerkannt worden: Klimaschutz ist keine „grüne Spinnerei“ sondern ein zwingend notwendiges Ziel von Politik.
Um den Schutz des Klimas zu erreichen, muss der Ausstoß von Kohlendioxid bei Verbrennungsvorgängen dringend reduziert werden. Neben dem motorisierten Verkehr steht dabei die Beheizung von Gebäuden im Vordergrund. Durch bauliche und technische Maßnahmen kann der Energieverbrauch von Häusern deutlich reduziert werden.
Bereits 1997 wurde vom damaligen rot-grünen Senat das Hamburgische Klimaschutzgesetz erlassen. Seither ist es möglich, Ziele wie z.B. den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung in Neubauten, in Bebauungsplänen festzuschreiben. Weitere Möglichkeiten wurden bisher nicht ausgeschöpft. So könnte der Senat es den Bezirken durch eine Rechtsverordnung ermöglichen, verbindliche Standards zum Energieverbrauch festzusetzen.
Die GAL-Fraktion in Hamburg-Nord hat daher gemeinsam mit der SPD einen Antrag in die Bezirksversammlung Nord eingebracht und verabschiedet, der den Senat dazu auffordert, die fällige Rechtsverordnung endlich zu erlassen.
Ferner wird der Bezirksamtsleiter gebeten, bei jedem Bebauungsplan dazulegen, welche Festsetzungen erlassen werden können, um das Klima zu schützen.
Dazu der Bezirksabgeordnete Martin Bill:
„Mit den Bebauungsplänen haben wir ein Instrument in der Hand, mit dem wir zum Beispiel über den Einsatz von regenerativen Energien und Kraft-Wärme-Kopplung effektiven Klimaschutz betreiben können. So weit es uns derzeit möglich ist, handeln wir, doch der Senat muss uns endlich weiteres Handwerkszeug dafür geben. Ole von Beust und seine ‚Klimaschützer’ sollen endlich Ernst machen!“
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