GRÜNE im Bezirk Nord freuen sich über das Ergebnis ihrer Anfrage: Tempo 30 auf der Otto-Wels-Straße im Stadtpark kommt!

Als Ergebnis einer Anfrage der GRÜNEN Fraktion Hamburg-Nord hat die Straßenverkehrsbehörde nun angekündigt, auf der Otto-Wels-Straße, die durch den Stadtpark führt, Tempo 30 anzuordnen sowie zur Verbesserung der Sicht die Beleuchtung prüfen zu lassen. Stellplätze, die zu nahe an den Zebrastreifen liegen, sollen entfernt werden. Anlass für die Anfrage waren zahlreiche Unfälle, zuletzt am 16. April 2015. Auf einem Zebrastreifen wurde eine Radfahrerin, die ihre dreijährige Tochter mit auf dem Rad dabei hatte, schwer von einem Pkw verletzt.

Thorsten Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN, freut sich: „Die Straßenverkehrsbehörde hat unsere Anfrage zum Anlass genommen, den Unfallschwerpunkt Otto-Wels-Straße zu entschärfen. Wir begrüßen sehr, dass durch die Anordnung von Tempo 30 zwischen 6 und 22 Uhr und begleitende Maßnahmen künftig mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden herrschen wird.

Positiver Nebeneffekt ist, dass die Verringerung der Geschwindigkeit, die auch weniger Lärm bedeutet, der Erholung der Bürgerinnen und Bürger dienen wird.“

 

Hintergrund

Anordnung bzw. Vorschläge der Straßenverkehrsbehörde (vgl. S. 6):

Die StVB stimmt dem Antrag der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zu, in der Otto-Wels-Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (Tempo-30-Strecke) anzuordnen. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung wird täglich in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr im Straßenverlauf gelten. Hierdurch ergibt sich eine (positive) Verstetigung der Geschwindigkeit im Straßenzug. Rechtsgrundlage hierfür ist § 45 Absatz 1 und 3 StVO i.V.m. § 45 (9) StVO aufgrund der dargestellten Verkehrsunfalllage, siehe auch Ausführungen zu 1.

Die StVB erwartet aufgrund dieser Beschränkung eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und damit einhergehend einen Rückgang der Verkehrsunfallzahlen. Zudem empfiehlt die StVB folgende Überprüfungen und Umgestaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die zuständigen Stellen:

  1. Überprüfung der Beleuchtung, insbesondere an den FGÜ durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die StVB wird diesbezüglich Kontakt zum LSBG aufnehmen.
  2. Überprüfung der Sichtverhältnisse und Freihalten bzw. Vergrößern der Sichtdreiecke durch das Bezirksamt:

Hierzu empfiehlt die StVB den regelmäßigen Rückschnitt der Bepflanzungen im Nahbereich der FGÜ oder den Austausch von Buschwerk gegen Bodendecker.

Weiter sollten die Parkstreifen, die bis unmittelbar an die FGÜ heranreichen, auf beiden Fahrbahnseiten um mindestens einen Stellplatz baulich verkürzt werden. Alternativ ist auch die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen mit Fahrradbügeln auf diesen Flächen denkbar.

 

Pressemitteilung als pdf

Antwort auf die Anfrage

Foto des GRÜNEN Abgeordneten Thorsten Schmidt am Zebrastreifen Otto-Wels-Straße (Reiffert/GRÜNE)



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