BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Tempo 30 vor Grundschule Alsterdorfer Straße: Gute Perspektive zeichnet sich ab

Der Senat ist aufgeschlossen für die Errichtung von Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten. Dieses Ergebnis erbrachte die Stellungnahme zu einem Antrag auf Tempo 30 vor der Grundschule Alsterdorfer Straße 39 von SPD und GRÜNEN.

Aktuell lehnt der Senat auch weiterhin die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor der Grundschule in der Alsterdorfer Straße ab. Gleichzeitig wird in der Stellungnahme aber signalisiert, dass nach der von der Verkehrsministerkonferenz und dem Bundesverkehrsminister angestrebten Gesetzesänderung hohe Bereitschaft besteht, an dieser Stelle Tempo 30 anzuordnen.

Derzeit besteht nach noch geltender Rechtslage hierfür eine hohe Eingriffsschwelle: Tempo 30 darf auf Hauptverkehrsstraßen nur angeordnet werden, wenn eine konkrete Gefahrenlage nachgewiesen werden kann. Der Entwurf zur Reform der Straßenverkehrsordnung, wie er derzeit in der Abstimmung mit den Verbänden in  der Länderanhörung ist, sieht hier eine deutliche Verbesserung hin zu mehr Verkehrssicherheit vor, da diese Schwelle abgesenkt wird.

Sina Imhof, Vorsitzende des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude, schildert den Fall: „Bisher lassen die Regelungen Tempo 30 vor der Schule Alsterdorfer Straße 39 nicht zu. Die positive Einstellung des Senats zur Ausweitung von Tempo 30 rund um Schulen begrüßen wir ausdrücklich. Für die Sicherheit der Schulkinder ist das eine gute Perspektive.“

Michael Werner-Boelz, GRÜNER Fraktionsvorsitzender, gibt einen Ausblick: „Wir rechnen mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle im Bundestag in der zweiten Jahreshälfte. Diese Änderungen sind längst überfällig. Tempo 30 hat positive Effekte für unsere Gesundheit und erhöht die Verkehrssicherheit: Hier vor allem für die Schulkinder!“

Pressemitteilung als pdf

Stellungnahme der Polizei Hamburg zur Anfrage

Foto Michael Werner-Boelz und Sina Imhof mit Tempo 30-Schild an der Alsterdorfer Straße 39 (Reiffert/GRÜNE Fraktion Nord)

Fotos sind bei Nennung der Urheberin kostenfrei verwendbar.

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