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Die Anwohnerinnen und Anwohner vieler Straßen in Hamburg-Nord leiden unter zu hohen Schadstoff- und Lärmbelastungen. Das ergaben verschiedene Anfragen der GRÜNEN Fraktion Hamburg-Nord an den Senat. Bei Stickoxidbelastung und Lärm -sowohl tags als auch nachts- werden die vorgegebenen Grenzwerte seit Jahren permanent überschritten. Die bisherigen Aktivitäten der Stadt reichen offenkundig nicht aus, um an dieser Gesundheitsgefährdung zeitnah etwas zu ändern. Betroffen sind dabei insbesondere einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger.
Die GRÜNE Fraktion Nord lädt daher zu einer Informationsveranstaltung ein:
Luft- und Lärmbelastung: Hilft nur Klagen?
Information und Diskussion mit:
Manfred Braasch, BUND Hamburg, Geschäftsführer
Jens Deye, ADFC Hamburg, Vorstand
Dr. Philine Gaffron, TUHH, Institut für Verkehrsplanung und Logistik
Rainer Schneider, VCD Hamburg, Vorstand
Moderation: Michael Werner-Boelz, Vorsitzender GRÜNE Bezirksfraktion
Datum: Montag, 31. Oktober 2016, 19 Uhr
Veranstaltungsort: Museum der Arbeit, Wiesendamm 3
Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GRÜNEN Bezirksfraktion Hamburg-Nord, erläutert das Ziel der Veranstaltung: „Mit unseren Gästen wollen wir an diesem Abend über die Lärm- und Luftbelastung sowie über Möglichkeiten zu deren Reduzierung informieren. Angesprochen wird auch die soziale Dimension: Wer ist in erster Linie von Beeinträchtigungen betroffen?“
Außerdem wird aufgezeigt, dass Anwohnerinnen und Anwohner die Verkehrs- und die Innen-behörde konkret auffordern können, etwas gegen die Lärm- und Luftbelastung an ihrer Straße zu tun: Sie können verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie etwa Tempo 30 einfordern, um den Straßenlärm zu verringern. In Hamburg ist die bei der Behörde für Inneres angesiedelte Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung von Tempo 30 und anderen verkehrsbeschränken-den Maßnahmen zuständig.
„Es ist bekannt, dass die Innenbehörde sehr restriktiv mit diesem Instrument umgeht“, so Michael Werner-Boelz weiter. „Wir diskutieren daher auch über die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht sein Recht einzuklagen, wenn Anträge auf Verkehrsbeschränkungen abgelehnt werden. In anderen Städten wie Berlin gelang es über diesen Weg auf vielen Hauptverkehrsstraßen die Anordnung von nächtlichem Tempo 30 durchzusetzen.“
Hintergrund
Die Stadt Hamburg wurde auf Betreiben eines Anwohners und des BUND verklagt, den Luft-reinhalteplan früher vorzulegen. Das Gericht hat eine Frist bis 30.6.2017 gesetzt, um einen Katalog wirksamer Maßnahmen zur Luftverbesserung vorzulegen.
In Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden, dass binnen eines Jahres der örtliche Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden müsse. Dabei „müssten insbesondere auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden.“
Veranstaltungsplakat (GRÜNE Fraktion Nord)
Fotos sind bei Nennung der Urheberin kostenfrei verwendbar.
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