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Auf Antrag von SPD und GRÜNEN hatte der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn im Juni die Planungsentwürfe der Verkehrsbehörde für einen dreispurigen Ausbau der Langenhorner Chaussee zwischen Stockflethweg und der Landesgrenze abgelehnt. Nun ist klar, dass die Verkehrsbehörde an ihren umstrittenen Plänen festhalten wird, bei denen Radverkehr und Baumschutz nur unzureichend berücksichtig werden.
Carmen Wilckens, Sprecherin der GRÜNEN im Regionalausschuss, verdeutlicht: „Die uns im Ausschuss vorgestellte Planung ist nach wie vor nicht zukunftsweisend: Sie belässt den Radverkehr neben dem Gehweg – das erhöht die Unfallgefahr für Radfahrende und für den Fußverkehr bleibt weiter zu wenig Platz. Außerdem werden zugunsten einer dritten Autospur zwei alte Linden gefällt. Der einzige Lichtblick ist, dass aufgrund unseres Engagements alle Bäume an der Ostseite und zumindest die Hälfte an der Westseite bestehen bleiben können.
Insgesamt gilt aber, dass hier weiter nur dem motorisierten Verkehr großzügig Platz gewährt wird. Unsere Forderung nach einer ausreichenden Berücksichtigung der Anliegen aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer verhallte ungehört.“
Der GRÜNE Fraktionsvorsitzende Michael Werner-Boelz ergänzt: „Die Situation für den Rad- und Fußverkehr an der Langenhorner Chaussee ist seit Jahren indiskutabel. Darüber hinaus ist die Langenhorner Chaussee mit ihrer unechten Zweispurigkeit je Richtung einer der Unfallschwerpunkte in Hamburg – das gilt für alle Verkehrsteilnehmenden.
Mehr Platz für eine sichere Führung des Radverkehrs hätte auch hier die Verkehrssicherheit gestärkt! Seit Jahren setzen wir uns für die Überplanung der gesamten Langenhorner Chaussee ein. Die Umbauten an der Alsterkrugchaussee mit breiten Radfahrstreifen und sanierten Gehwegen sind für uns ein sehr gutes Vorbild.“
Pressemitteilung als pdf
Aktuelle Planung (am Seitenende)
Foto der GRÜNEN Bezirksabgeordneten Carmen Wilckens (Daniela Möllenhoff)
Foto des GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Michael Werner-Boelz (Daniela Möllenhoff)
Fotos sind bei Nennung der Urheberin kostenfrei verwendbar.
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