Auch nach dem Verkauf der Bugenhagenkirche an den Kirchenkreis Hamburg-Ost ist sichergestellt, dass die künftige Nutzung dem Stadtteil zugewandt sein wird. Das hatte die Bezirksversammlung Hamburg-Nord in einem Beschluss im Oktober 2017 eingefordert. Nun hat die Finanzbehörde erklärt, dass das Anliegen der Bezirksversammlung Hamburg-Nord bei dem vorgesehenen Abschluss eines Grundstücksvertrages berücksichtigt wird.
Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GRÜNEN Bezirksfraktion Hamburg-Nord: „Das ist ein großer Erfolg bezirklichen Handelns zum Wohle des Stadtteils und seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Wir gehen fest davon aus, dass die Kirche sich an die vertraglichen Abmachungen hält und somit sichergestellt ist, dass auch künftig eine ‚dem Stadtteil zugewandte Nutzung‘ ermöglicht wird. Die Nutzung der Räumlichkeiten durch religiöse Sektierer fällt definitiv nicht unter diese Formulierung. Ich würde mir wünschen, dass die Bugenhagenkirche auch weiterhin kulturell genutzt wird.“
Hintergrund
Zurzeit wird die Bugenhagenkirche vor allem als Theaterspielstätte genutzt. Sowohl der Stadtteilrat Barmbek-Süd als auch die große Mehrheit der Fraktionen und Gruppen in der Bezirksversammlung lehnt eine zunächst offenbar angedachte Übertragung an die evangelikale Eastside-Gemeinde ab. Die ablehnende Haltung von Politik und Stadtteilgremien fußt auf dem Wunsch nach einer dem Stadtteil zugewandte kulturellen Nutzung des Gebäudes und der angeschlossenen Fläche. Die von der evangelikalen, charismatischen Freikirche geplante Nutzung steht diesem Wunsch diametral entgegen und würde auch eine Nutzung wie derzeit durch DIE BURG, Theater am Biedermannplatz, ausschließen
Antwort der Finanzbehörde
Pressemitteilung als pdf
Foto Bugenhagenkirche (Reiffert/GRÜNE Fraktion Nord)
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