Sanierungen in der JVA Fuhlsbüttel - SAGA plant mit dem Projektgebiet „Am Hasenberge“ eine zukunftsorientierte Wohnbebauung

Im Rahmen des Projekts Justizvollzug Hamburg 2020 zur Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzuges sind Strukturveränderungen der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel geplant. Diverse Flächen und Gebäude werden daher künftig nicht mehr für den Vollzug benötigt und könnten anderweitig genutzt werden.

Die SAGA als städtisches Wohnungsunternehmen soll die Flächen um den historischen Kreuzbau herum nunmehr als Projektgebiet "Am Hasenberge" für eine zukunftsorientierte Wohnbebauung entwickeln. Es soll ein Gesamtkonzept unter Beteiligung des Bezirksamtes Hamburg-Nord, der Behörde für Kultur und Medien (BKM), der Justizbehörde (JB) sowie dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erarbeitet werden. Alle Parteien sind sich dabei der großen historischen Bedeutung des denkmalgeschützten Ortes bewusst. Zur Zeit des Nationalsozialismus waren die Gefängnisbauten als sog. Polizeigefängnis und anschließend als Konzentrationslager Fuhlsbüttel Schauplatz vor allem politscher Verfolgung und schwerer Straftaten. Die Planungen erfordern daher besondere Sensibilität.

Sina Imhof, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Nord unterstützt das Vorhaben: „Es ist gut, dass in der JVA Fuhlsbüttel nun notwendige Sanierungen angegangen werden. Dass hierdurch langfristig einzelne Gebäude nicht mehr gebraucht werden, bietet die Chance, an diesem Ort Neues zu entwickeln. Dieses Neue muss sich der Geschichte des Ortes bewusst sein. Ich begrüße es daher sehr, dass mit der SAGA ein am Gemeinwohl orientiertes Wohnungsbauunternehmen die Möglichkeit bekommt, in enger Abstimmung mit der Kulturbehörde und dem Bezirk, Konzepte zu entwickeln, die dringend benötigten Wohnraum schaffen und gleichzeitig dem Gedenken Raum geben."

Die SAGA wird Planungen aufnehmen, um ein Neubaupotenzial von ca. 200 Wohneinheiten  (freifinanziert und öffentlich gefördert) zu entwickeln. Bis zum Ende des 1. Halbjahres 2019 soll der Justizbehörde und der Behörde für Kultur und Medien ein Konzeptentwurf vorgelegt werden. Dieser soll den Stand der Entwicklung des Projektgebiets wiedergeben und einen Vorschlag zur Umsetzung einschließlich der späteren Bebauungen enthalten.

 

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