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    Gründerzeitliche Stadtvillen an der Uhlandstraße

    Gründerzeitliche Stadtvillen an der Uhlandstraße

    Historisches Wohn- und Geschäftshaus an der Güntherstraße von 1889

    Historisches Wohn- und Geschäftshaus an der Güntherstraße von 1889

    Keine Bausünden mehr in Hohenfelde – Städtebauliche Erhaltungsverordnung soll historisches Straßenbild schützen

    29.01.2021

    Aufgrund des steigenden Modernisierungs- und Sanierungsbedarfs im Stadtteil Hohenfelde hat der Stadtentwicklungsausschuss das Bezirksamt Hamburg-Nord beauftragt, eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung für den Bereich zwischen Eilenau, Kuhmühle, Güntherstraße und Wartenau aufzustellen. Nur so kann verhindert werden, dass überdimensionierte Neu- oder Umbauten den Gesamteindruck der überwiegend gründerzeitlichen Bebauung stören.

    Timo B. Kranz (GRÜNE), Fraktionsvorsitzender und stadtentwicklungspolitischer Sprecher, erklärt:
    „Durch die attraktive zentrale Lage von Hohenfelde ist ein großer Entwicklungsdruck entstanden. Eine optimale Grundstücksausnutzung rückt daher immer stärker in den Fokus der Investoren. Das geltende Planrecht bietet bisher keinen ausreichenden Schutz vor eventuellen Bausünden. Mit dem geplanten Erlass einer Städtebaulichen Erhaltungsverordnung bekommen wir ein Instrument an die Hand, mit dem wir den Schutz dieses schönen, ortsbildprägenden Quartiers gewährleisten können.“

    Karin Ros (SPD), Stellv. Fraktionsvorsitzende und stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD:
    „Dieses schöne Ensemble liegt in einem Stadtteil, der nach dem 2. Weltkrieg überwiegend durch schlichte Zeilenbauten aus rotem Ziegel ergänzt wurde. Es ist in Hamburg-Nord auf Grund seiner nahezu vollständig erhaltenen Stadtreihenhaus-Villen aus der Zeit um 1900 besonders attraktiv. Hinzu kommt der stetig wachsende Druck durch die steigenden Immobilienwerte. Mit dieser neuen städtebaulichen Erhaltungsverordnung schützen wir dieses Quartiers von besonderem baukulturellem Wert.“

    Hintergrund:
    Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sichern den Erhalt von orts- und stadtbildprägenden Ensembles und Quartieren, die aufgrund anstehender Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe sowie sich nicht einfügender Neubauvorhaben in ihrer Gesamtheit gefährdet sind.
    Das Gebiet „Hohenfelde“ umfasst insbesondere repräsentative Stadthäuser, Reihenausvillen und gründerzeitliche Gebäude in geschlossener Bauweise aus der Zeit von ca. 1880 bis ca. 1910. Die originale Bausubstanz innerhalb der historischen Straßenzüge ist überwiegend erhalten.

    Fraktion Timo B. Kranz News Stadtentwicklung Bebauungsplan Hohenfelde
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    Links:

    Aufstellungsinformation: sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp

     

    Foto: Gründerzeitliche Stadtvillen an der Uhlandstraße

    Foto: Historisches Wohn- und Geschäftshaus an der Güntherstraße von 1889

     

    Fotos (Reiffert/GRÜNE Fraktion Nord) sind kostenfrei verwendbar bei Nennung des Urhebers und im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über die GRÜNEN/die SPD.

     

    Dateien:
    Hohenfelde_Stadtvillen_querformat_2000.jpg487 Ki
    Hohenfelde_Alte_Apotheke__hochformat_2000_DSC_0346.jpg497 Ki