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14.02.24 –
Am heutigen Mittwoch fand vor dem Hamburger Verwaltungsgericht die Verhandlung zur Klage der AfD Hamburg-Nord gegen Michael Werner-Boelz, Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Nord statt. Die AfD warf dem Bezirksamtsleiter eine Verletzung des Neutralitätsgebots im Amt vor.
Das Gericht gab der Klage statt und stellte fest, dass Werner-Boelz mit der bemängelten Aussage seine Neutralitätspflicht als Bezirksamtsleiter verletzt habe. Damit entschied sich das Gericht, nicht von der bisherigen höhergerichtlichen Rechtsprechung abzuweichen.
Timo B. Kranz, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion Hamburg-Nord, kommentiert:
„Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass das Verwaltungsgericht trotz der Entwicklungen der letzten Jahre immer noch eine abstrakte Neutralität höher gewichtet als den Einsatz gegen diejenigen, die die Grundlagen unseres Staates und damit letztlich auch der Gerichtsbarkeit bedrohen. Ich kann nur hoffen, dass hier bald ein Umdenken einsetzt.
Wir als GRÜNE Fraktion stehen fest hinter dem Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz. Er hat von Anfang an klargemacht, dass er sein Amt aktiv und im Sinne der Verteidigung der Demokratie ausüben wolle. Genau das hat er am 24. März 2022 getan. Heute ist es wichtiger denn je, nicht die Augen davor zu verschließen, was reaktionäre, anti-demokratische Kräfte auch in Hamburg-Nord versuchen: Sie wollen die Demokratie von innen heraus torpedieren, um all das, was in Jahrzehnten oft mühevoll aufgebaut wurde, einzureißen.
Es geht hier und heute darum, unsere offene, willkommen heißende, Vielfalt wertschätzende Lebensweise zu verteidigen. Ich bin sehr froh, dass Michael Werner-Boelz seine klare Kante gegen rechts im Amt beibehalten hat und dieses nutzt, um die Demokratie zu schützen!“
Hintergrund
Im August 2022 verklagte der AfD-Kreisverband Hamburg-Nord Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz. Dieser hatte die Partei im Rahmen einer Aktuellen Stunde der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 24. März 2022 zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine als „Bruder im Geiste von Herrn Putin“ sowie als „Feinde der Demokratie, der Meinungsfreiheit und des Pluralismus“ bezeichnet.
Gegen Ende einer längeren, engagierten Debatte hatte es im vorherigen Redebeitrag eines AfD-Bezirksabgeordneten geheißen, man müsse darauf achten, dass die Situation nicht von Menschen, beispielsweise sogenannten Studenten, ausgenutzt werde, die nicht in der Ukraine lebten und aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kämen.
Die AfD beklagte, Werner-Boelz habe mit seiner Wortmeldung gegen das politische Neutralitätsgebot in seiner Funktion als Leiter des Bezirksamts verstoßen.
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Kategorie
Fraktion | gegenRechts | News | Timo B. Kranz
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