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12.06.20 –
Im Westen von Hamburg-Nord prägen Stadthäuser, Gründerzeitbauten, Reformarchitektur und Klinkerbauten das Stadtbild. Um die historischen Ensembles zu erhalten, plant der Bezirk die Aufstellung von drei städtebaulichen Erhaltungsverordnungen. Alle drei dafür vorgesehenen Quartiere in Eppendorf, Hoheluft-Ost und Winterhude sind hohem Modernisierungs- und Sanierungsdruck ausgesetzt. Parkplätze in den Vorgärten und Neubauvorhaben, die sich nicht einfügen, gefährden das historische Stadtbild in ihrer Gesamtheit.
Im Eppendorfer Gebiet zwischen Alsterlauf, Isebekkanal und der Bahnlinie um die Haltestelle Kellinghusenstraße, soll das vornehmlich von Stadthäusern und Villen aus der Zeit von 1900 bis 1930 geprägte Quartier erhalten bleiben.
Hoheluft-Ost und Eppendorf, zwischen B5 und U-Bahn-Linie, sind geprägt von Gründerzeitbauten im Jugendstil, Reformarchitektur mit rotem Klinker und späteren Gelbklinkerbauten. Ziel der dortigen Erhaltungsverordnung ist es, dieses Quartier mit seinen prägenden Bauten aus unterschiedlichen Zeiten zu bewahren.
Im Schinkelquartier in Winterhude, begrenzt durch Goldbek- und Osterbekkanal, sowie Barmbeker- und Sierichstraße, findet sich gründerzeitliche Blockbebauung, sowie rote Ziegelfassaden. Diese städtebauliche Erhaltungsverordnung soll das gründerzeitliche Wohnquartier schützen.
Timo B. Kranz, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord: „In Eppendorf, Winterhude und Hoheluft-Ost, zwischen den Kanälen und entlang des Alsterlaufes, sind wirklich wunderschöne Beispiele Hamburger Architektur zu finden. Ich freue mich, dass der Bezirk mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen nun dafür sorgen will, dass die Quartiere in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
In den letzten Jahren wurden immer häufiger große, typische Vorgärten zu Parkplatzflächen umgestaltet. Nicht zur Umgebung passende Neubauten, untypische Dachaufbauten und Fensteraufteilungen sowie große Schaufenster und Werbeanlagen in den Erdgeschosszonen verändern das Straßenbild massiv. Mit Hilfe der neuen Verordnungen wird jetzt die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, solche Veränderungen bei Bedarf zu verbieten und so den besonderen Charakter der Quartiere zu erhalten.
So stellt der Bezirk sicher, dass sich Neubauten und Modernisierungen besser in das Stadtbild einfügen. Dadurch erhalten wir viel Stadtgrün und Hamburger Architekturgeschichte. Außerdem sorgen wir so dafür, dass die Stadtteile für ihre Bewohner*innen lebenswert bleiben.“
Hintergrund:
Eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung sichert den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes. Diese Eigenart kann sich zum Beispiel durch eine gründerzeitliche Bebauung, durch klassische Vorgartenbereiche oder eine besondere städtebauliche Struktur ausdrücken. Je nach Erhaltungsverordnung sind die Charakteristika der Gebiete unterschiedlich. Mehr Informationen zu städtebaulichen Erhaltungsverordnungen finden sich auf der Homepage des Bezirksamtes.
Foto: Timo B. Kranz in der Geffckenstraße (Reiffert/GRÜNE Fraktion Hamburg-Nord)
Karten der drei Erhaltungsverordnungen online: gruenlink.de/1rzx
Drucksache: gruenlink.de/1rzy
Fotos sind kostenfrei verwendbar bei Nennung der Urheberin und im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über die GRÜNEN.
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