BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Wohnen darf kein Luxus sein – Soziale Erhaltungsverordnungen schützen rund 85.000 Menschen in Hamburg-Nord vor Verdrängung

23.05.25 –

Der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat am Donnerstagabend den Erlass der Sozialen Erhaltungsverordnungen für die Stadtteile Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt beschlossen. Die GRÜNE Fraktion Hamburg-Nord begrüßt diesen Schritt ausdrücklich – er schützt rund 85.000 Menschen vor Verdrängung und setzt ein klares Zeichen gegen die zunehmende Gentrifizierung.

Timo B. Kranz, GRÜNER Sprecher für Stadtentwicklung: ,,Die Verordnungen sichern Alt-Mieter*innen davor ab, aufgrund von Luxussanierungen oder Abriss und Neubau verdrängt zu werden. Wohnen ist ein Menschenrecht – keine Ware. Wohnungen dürfen nicht weiter zum Spekulationsobjekt verkommen. Mit der Wiedereinführung der Sozialen Erhaltungsverordnungen schützen wir die Menschen in der Jarrestadt, in Barmbek-Nord und Barmbek-Süd endlich rechtssicher vor Verdrängung und Gentrifizierung.“

Bereits 2020 hatte die GRÜNE Fraktion den Anstoß für das Verfahren gegeben. Damals wurden im Ausschuss die Voraussetzungen für Soziale Erhaltungsverordnungen in den drei Stadtteilen geprüft. Eine umfangreiche Untersuchung bestätigte das hohe Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial – und legte den Grundstein für den nun gefassten Beschluss.

Die Soziale Erhaltungsverordnung stellt künftig bauliche Änderungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sowie Nutzungsänderungen unter Genehmigungsvorbehalt. Eigentümer müssen dann nachweisen, dass geplante Maßnahmen nicht zur Verdrängung führen oder Mietsteigerungen verursachen. Auch das Vorkaufsrecht der Stadt wird dadurch gestärkt.

Gerade innerstädtische, attraktive Lagen wie Barmbek-Süd, Barmbek-Nord und die Jarrestadt geraten zunehmend in den Fokus renditeorientierter Investoren. Zwischenkriegsbauten mit vergleichsweise günstigen Mieten prägen das Bild vieler Straßenzüge – und ziehen dadurch gezielt aufwertungsorientierte Investitionen an. Das macht die Quartiere besonders anfällig für Verdrängung.

Hintergrund
In Hamburg kann gemäß § 172 des Baugesetzbuchs eine Soziale Erhaltungsverordnung erlassen werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Quartier durch Aufwertung und Verdrängung gefährdet ist. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und städtebaulich unerwünschte soziale Verwerfungen zu vermeiden. Eigentümer benötigen bei bestimmten Modernisierungen, Rückbau oder Nutzungsänderungen dann eine gesonderte Genehmigung durch das Bezirksamt. Hamburg macht von diesem bundesrechtlich vorgesehenen Instrument zunehmend Gebrauch – zuletzt u. a. in Ottensen und auf St. Pauli.

Die aktuell beschlossenen Sozialen Erhaltungsverordnungen für die Stadtteile Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt wurden am 10. Oktober 2023 durch neue Aufstellungsbeschlüsse initiiert. Anlass dafür war ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2023, das die ursprünglichen Verordnungen vom 23. November 2020 wegen Formfehlern für unwirksam erklärte. In der Folge wurden die alten Verordnungen für Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt zum 2. Dezember 2023 aufgehoben. Gleichzeitig startete das Bezirksamt Hamburg-Nord ein neues Verfahren: Auf Grundlage aktueller und rechtskonformer Gutachten zur Wohn- und Bevölkerungsstruktur wurden die Voraussetzungen für die heute beschlossenen Verordnungen geschaffen.

Die Stadtentwicklungsbehörde muss nun noch formal den Erlass der Verordnungen genehmigen. Anschließend kann er dann veröffentlicht werden und somit in Kraft treten.


Anlage

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Barmbek | Fraktion | Mieten | News | Soziales | Timo B. Kranz | Winterhude | Wohnraumschutz

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