BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Antrag: Kreuzung Barmbeker Str./Dorotheenstraße/Grasweg

  Antrag: Betr. Kreuzung Barmbeker Str./Dorotheenstraße/Grasweg Am 25.04.2005 hat der Kerngebietsausschuss einvernehmlich beschlossen, bei der Straßenverkehrsbehörde eine weitere Fußgänger-Ampel anzufordern, um die obige Kreuzung verkehrssicherer zu machen. Damit bekräftigte er einen einstimmigen Beschluss vom 07. 02. 2005 (DS 125/05). FußgängerInnen müssen dort bisher Umwege in Kauf nehmen oder die viel befahrene Barmbeker Straße ohne die Hilfe einer Ampel überqueren (vgl. dazu die Anfrage der GAL-Fraktion DS 0126/05). In ihrer Antwort auf den Antrag des KGA vom 25.04. führt die Innenbehörde aus, dass es an der fraglichen Stelle "aus Sicht der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde kein objektives Sicherheitsdefizit" gebe. Sie sieht durch eine vierte Fußgängerfurt sogar eine mögliche Verschlechterung der Verkehrs­situation. Dem ist entgegenzuhalten dass <typolist type="1"> die Hauseingänge und Geschäfte insbesondere zwischen Dorotheenstraße und Eppendorfer Stieg bzw. zwischen Grasweg und Buchenstraße von der jeweils gegenüberliegenden Straßenseite nur über Umwege erreicht werden können und in dieser Hinsicht keinesfalls von einer reibungslosen Verkehrsabwicklung gesprochen werden kann. Im Gegenteil kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Querungen von Menschen, die den Umweg über drei Ampeln nicht in Kauf nehmen wollen, wenn sie an der "falschen" Seite einen Parkplatz gefunden haben oder aus anderen Gründen die andere Seite erreichen wollen.  von AnwohnerInnen berichtet wird, dass es an der Kreuzung immer wieder zu Beinahe-Unfällen kommt die Betrachtung der Straßenverkehrsbehörde, dass eine weitere Fußgänger-Ampel  die Unfallgefahren erhöhe, weil dann FußgängerInnen "diesen starken Übereck-Verkehrsstrom" kreuzen müssten, eine Situation die an jeder größeren Kreuzung herrscht als übertrieben gefährlich darstellt. Im übrigen ließe sich einer solchen  Gefahr durch den vom KGA am 07.02.2005 mit geforderten zeitlichen Vorlauf für den Fußverkehr gegenüber dem Abbiegeverkehr entgegenwirken. Insgesamt der Eindruck entsteht, dass FußgängerInnen nicht als dem motorisierten Verkehr gleichrangige VerkehrsteilnehmerInnen angesehen werden. </typolist> Der Ausschuss bekräftigt daher seine Beschlüss vom 25.04. und 07.02.2005 und bittet den Bezirksamtsleiter, dies der Verkehrsbehörde zu übermitteln. Ulrike Sparr u. FraktionThomas Domres und Fraktion

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