BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Antrag: Umsetzung des Hundegesetzes

An Kerngebietsausschuss

 

 

Antrag: Umsetzung des Hamburger Hundegesetzes vom 1. April 2006

 

Auf der Sitzung des Unterausschusses für Allgemeine Angelegenheiten des Kerngebietsausschusses am 3. Juli 2006 wurden von der Verwaltung Pläne für die Umsetzung des Hundegesetzes im Kerngebiet vorgestellt. Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zum 1. Januar 2007 sollen im Bezirk Nord 31 Freilaufzonen mit insgesamt 234.000 qm ausgewiesen werden. Im Kerngebiet sollten demnach die Flächen an der Alsterkrüger Kehre, am Osterbekkanal in Winterhude und am Salomon-Heine-Weg in Eppendorf neu ausgewiesen werden.

 

Bisher wurde dabei nicht eindeutig nach Flächen, auf denen auch Hunde ohne „Hundeführerschein“ gemäß § 8 Abs. 3 HundeG frei laufen können und Flächen ausschließlich für Hunde nach § 9 Abs. 3 HundeG (mittels “Hundeführer­schein“ von der Anleinpflicht in bestimmten Bereichen befreite Hunde) unterschieden.  Es ist aber wünschenswert, einen Anreiz für die Ablegung des „Hundeführerscheins“ zu bieten, also den Hunden nach § 9 Abs. 3 gegenüber den Hunden nach § 8 Abs. 3 einen Vorteil zu gewähren.

 

Daher möge der Kerngebietsausschuss folgendes beschließen:

 

  1. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Fläche an der Alsterkrüger Kehre soll nach § 8 Abs. 3 HundeG ausgewiesen werden. Hier sollen Hunde auch baden dürfen.
  2. Die Flächen am Osterbekkanal und am Salomon-Heine-Weg werden nicht nach § 8 Abs. 3 ausgewiesen.
  3. Die bisher bereits vorhandenen Hundeauslaufzonen werden eindeutig nach § 8 Abs. 3 Hundegesetz ausgewiesen. Sollte die Verwaltung dies in einzelnen Fällen für nicht praktikabel halten, wird sie gebeten, dem Kerngebiets­ausschuss darüber Bericht zu erstatten.
  4. Im übrigen wird im Kerngebiet, einschließlich der Wege, Pfade und Rasenflächen in Grünanlagen, das freie Laufen von Hunden entsprechend § 9 Abs. 3 HundeG gestattet. HundehalterInnen werden über die Bereiche die hiervon explizit ausgenommen sind (vgl. § 10 HundeG) auf geeignete Weise in Kenntnis gesetzt.
  5. Auf dem Wiesenstück am Osterbekkanal zwischen Hertha-Feiner-Asmus-Stieg und Kampnagel-Gelände wird durch geringfügiges Auslichten der Uferböschung und Entfernung des jetzt dort vorhandenen Schwimmbalkens eine Bademöglichkeit für Hunde geschaffen. 
  6. Das Bezirksamt wird gebeten, über die Erfahrung mit allen in Verbindung mit dem Hamburger Hundegesetz im Kerngebiet getroffenen Regelungen im Oktober 2007 Bericht zu erstatten. Danach soll der Kerngebietsausschuss über eventuelle Änderungen beraten und beschließen.

 

Ulrike Sparr u. Fraktion



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