An Kerngebietsausschuss
Antrag: Umsetzung des Hamburger Hundegesetzes vom 1. April 2006
Auf der Sitzung des Unterausschusses für Allgemeine Angelegenheiten des Kerngebietsausschusses am 3. Juli 2006 wurden von der Verwaltung Pläne für die Umsetzung des Hundegesetzes im Kerngebiet vorgestellt. Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zum 1. Januar 2007 sollen im Bezirk Nord 31 Freilaufzonen mit insgesamt 234.000 qm ausgewiesen werden. Im Kerngebiet sollten demnach die Flächen an der Alsterkrüger Kehre, am Osterbekkanal in Winterhude und am Salomon-Heine-Weg in Eppendorf neu ausgewiesen werden.
Bisher wurde dabei nicht eindeutig nach Flächen, auf denen auch Hunde ohne „Hundeführerschein“ gemäß § 8 Abs. 3 HundeG frei laufen können und Flächen ausschließlich für Hunde nach § 9 Abs. 3 HundeG (mittels “Hundeführerschein“ von der Anleinpflicht in bestimmten Bereichen befreite Hunde) unterschieden. Es ist aber wünschenswert, einen Anreiz für die Ablegung des „Hundeführerscheins“ zu bieten, also den Hunden nach § 9 Abs. 3 gegenüber den Hunden nach § 8 Abs. 3 einen Vorteil zu gewähren.
Daher möge der Kerngebietsausschuss folgendes beschließen:
Ulrike Sparr u. Fraktion
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