GAL Antrag: Planstraßen im Neubaugebiet AK Eilbek

  Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 12 sieht eine Reduktion der Krankenhausfläche des AK Eilbek und ein Neubebauung der freigewordenen Flächen vor. Dafür sind neue Erschließungsstraßen nötig. Die Planung der Straßen wurde dem Ortsausschuss in seiner 621. Sitzung am 15.08.05 vorgestellt. Der Ortsausschuss möge beschließen: Der Herr Ortsamtsleiter wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Planstraßen  als verkehrsberuhigter Bereich "Wohnhöfe" im Sinne des Zeichens 325 der Straßenverkehrsordnung angelegt werden. Begründung: Die Planstraßen dienen ausschließlich der Erschließung der Wohnbebauung. Für die Wohnqualität ist die Gestaltung des Straßenraumes von entscheidender Bedeutung. In dem Bereich der Planstraßen werden überwiegend Wohnprojekte die Grundstücke erwerben und bebauen. Diese Projekte setzten sich aus allen Altersgruppen zusammen; es ist also mit einer nicht unerheblichen Anzahl von Kindern und Senioren zu rechnen. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist durch die multifunktionale Nutzung des Straßenraumes und der gleichberechtigten Teilnahme aller VerkehrsteilnehmerInnen eine deutlich höhere Wohnqualität gegeben. Die Straße wird nicht als Durchgangsstraße benutzt, den Kindern stehen Spielflächen zur Verfügung. Die zu fahrende Schrittgeschwindigkeit erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und reduziert Emissionen für die Wohnbevölkerung. Würde die Planungstrasse 2 wie im Entwurf vorgesehen, als eine 12 m breite Tempo-30-Straße mit 2 Gehwegen gebaut, verlöre das sehr gut konzeptionierte westliche B-Plan-Gebiet den Charakter eines Wohnquartiers. Echte Verkehrsberuhigung in Tempo-30-Zonen entsteht nur durch den Bau von Akzeptanzelementen. Diese sind jedoch nicht nur sehr teuer, sie behindern überdies die Rettungsdienste. Das rechteckige blaue Verkehrszeichen mit den spielenden Kindern (Zeichen 325 / § 42 II. StVO "Verkehrsberuhigte Bereiche") wirkt im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen abschreckender als eine "normale" Tempo 30-Zone. Die vorgegebene Akzeptanz der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gibt mehr Sicherheit als "Nasen", Schwellen, Blumenkübel u.ä.. Martin Bill
Dr. Eva Gümbel

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