GAL Antrag: Unsichere Radewege in Hamburg

  An Bezirksversammlung 
Betr.: Unsichere Radewege in Hamburg

ANTRAG Radwege sollen Radfahrerinnen und Radfahrer eine sicherere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglichen. Eine drohende juristische Niederlage der Freien und Hansestadt Hamburg führe zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für Radwege, deren Zustand so schlecht ist, dass eine Benutzung nicht zugemutet werden kann. Wird die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben, ist es den Radfahren freigestellt, den nicht vorschriftsmäßigen hergerichteten Radweg zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren. Leider hat der Senat zum Beginn der Legislaturperiode Mittel für sicheres Radfahren auf "Null" reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 1.)
er Herr Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beim Senat entsprechend dem "Sonderprogramm des Senates zur Straßeninstandsetzung 2004" ein "Sonderprogramm zur Förderung des sicheren Radverkehrs 2005" einwirbt. 2.)
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten alle Straßen mit Radwegen dahingehend überprüfen zu lassen, ob die Benutzung des Radwegs aus Sicherheitsgründen erforderlich und zumutbar ist.Die Liste der Straßen wird dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr Verkehrssausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Begründung: Im vergangenen Herbst ist es der Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung  Senat gelungen "von heute auf morgen" ein "Sonderprogramm des Senates zur Straßeninstandsetzung 2004" in Höhe von 2 Millionen Euro beim Senat einzuwerben. Binnen weniger Wochen mussten die Tiefbauabteilungen der Bezirke Planungen für Fahrbahnerneuerungen zu erstellen, die Arbeiten ausschreiben und vergeben. Im Bezirk Hamburg-Nord sind die Fahrbahnbeläge der Borsteler Chaussee und ein Teil des Jahnrings erneuert worden. Die entlang führenden Rad- und Fußwege waren nicht mit eingeschlossen. Angesichts und der Tatsache (siehe Gerichtsentscheidung), dass sicheres Radfahren in Hamburg weitgehend nicht gewährleistet ist, ergibt sich für den Senat die Verpflichtung umgehend zu reagieren. Der Bezirk hat hierzu zu untersuchen, wo Handlungsbedarf besteht und die kommunalen Gremien entsprechend zu beteiligen. Holger Koslowski
für die GAL-Fraktion
in der Bezirksversammlung
Hamburg-Nord Martin Bill    Siegfried Diebolder

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