Der Senat beabsichtigt zunehmend signalisierte Kreuzungen in Kreisverkehre umzurüsten oder neue Kreuzungen von vornherein als Kreisverkehr anzulegen. Gerade dann, wenn die Ampeln sowieso komplett erneuert werden müssen, lohnen sich Überlegungen über einen Umbau der Kreuzung. Dafür müssen die regioalen Gremien jedoch ersteinmal wissen, welche Ampeln erneuert werden.
Die Bezirksverwaltungsreform trat am 01.02.07 in Kraft. Nunmehr ist das Straßennetz und damit einhergehend auch die Zuständigkeit für Instandhaltung und Planung in „Senatsstraßen“ und „Bezirksstraßen“ untergliedert worden. Damit entstehen für den Bezirk und seine Gremien neue Rechte und Pflichten.
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